Hallo Stephan, hier ist entscheidend, wann für den betroffenen Mitarbeiter tatsächlich Kurzarbeitergeldstunden angefallen wären. Ist für den Arbeitnehmer tatsächlich ab 01.03.2020 100% Kurzarbeit abzurechnen? Wenn ja, sind Ihre Eingaben korrekt. Wenn nicht, hier ein Beispiel, wie dann abzurechnen wäre: Ich gehe im Beispiel davon aus, dass im Betrieb erst ab dem 10.03. Kurzarbeitsstunden angefallen sind. In den Fehlzeiten wäre folgendes zu hinterlegen: > 10.02.2020 bis 09.03.2020 Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung > 10.03.2020 bis 22.03.2020 Kug/SKug Krank > ab 23.03.2020 Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur Im Kalendarium hinterlegen Sie in diesem Fall bitte Folgendes: > 10.03.2020 bis 22.03.2020 mit dem Ausfallschlüssel "VK" und Lohnart 413 Viele Grüße aus Nürnberg, Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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