Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
wie verhält sich die Abrechnung in LODAS bei folgendem Sachverhalt:
1. Behördlich angeordnete Schließung ab 18.03.2020 --> Abrechnung über KUG!
2. Ab 27.03.2020: Arbeitgeber hatte Kontakt mit einer Person, die an der, durch das neuartige Coronavirus verursachten Krankheit, Covid-19, erkrankt ist. Ab 27.03.2020 wurde daher alle Arbeitnehmer angewiesen, dass Studio nicht mehr zu betreten. Da der Arbeitgeber, mit Schreiben vom Landratsamt, eine Anordnung auf häusliche Quarantäne nach § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG erhalten hat.
Wie müssen die Tage ab 27.03.2020 beim Arbeitnehmer abgerechnet werden?
a) Über 100 % KUG-Ausfall oder
b) Erhält der Arbeitnehmer 100 % Lohnfortzahlung und der Arbeitgeber muss sich um die Entschädigung (Antrag auf Verdienstausfallentschädigung n. §§ 56 des IfSG) kümmern?
Ich bedanke mich bereits im Voraus für Eure Hilfe und bleibt gesund!
Hallo,
leider können wir Ihnen diese Frage rechtlich nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an die Agentur für Arbeit.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen,
ich habe diesen Fall auch gerade auf den Tisch bekommen. Gab es eine zufriedenstellende Aussage?
Haben Sie es lösen können? Ich konnte die erforderlichen Lohnarten gar nicht anlegen. Woran liegt das?
Wissen Sie das?
Hallo,
prüfen Sie bitte, ob Sie die LODAS Version 11.21 installiert haben. Mit dieser Version können Sie die neuen Lohnarten angelegen und Quarantäne abrechnen.