Hallo, wenn eine Korrektur der übermittelten Lohnsteuer-Anmeldung für 11/2020 erstellt werden soll, ist dies nur über eine komplette Wiederabrechnung des Monats 11/2020 möglich. Der erneute Druck der Lohn-Auswertungen kann über einen temp. Auswertungsabruf, welcher zusammen mit der Wiederabrechnung gesendet wird, unterdrückt werden. Nutzen Sie dafür die Erfassungstabelle unter Mandantendaten | temp. Auswertungssteuerung | Fachabruf Mandant. Beachten Sie, dass Sie bei der Erfassung in dem Bearbeitungsmonat stehen, den Sie wiederholen. Hinterlegen Sie in der Spalte Ausgabefach das Ausgabefach, welches Sie nicht ausgegeben haben möchten - beispielsweise "Druck im Rechenzentrum". Wählen Sie in der Spalte Termin den Termin, der im Normalfall bei Ihren Standardauswertungen geschlüsselt ist - in den meisten Fällen "AB". In der Spalte Temp. Ausgabefach legen Sie fest wie die Auswertungen ausgegeben werden sollen - beispielsweise "Rückübertragung aus RZ". Die Spalten Datum von und bis können leer gelassen werden. Mit diesen Eingaben werden die Auswertungen des nächsten Abrufs nicht gedruckt, sondern in die Rückübertragung umgeleitet. Die Erfassungszeile wird nach der Sendung der Wiederabrechnung gelöscht, so dass mit dem nächsten Abruf wieder ein Druck der Auswertungen erfolgt.
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