Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich Frischling im Baulohn bin, habe ich folgende Frage:
Der 24.12 und 31.12. ist ja unbezahlt frei. Man kann diesen zwar mit AZK oder Urlaub ausgleichen, aber wie verhält es sich, wenn ein Mitarbeiter in diesem Zeitraum erkrankt ist und für die Tage davor und danach Krankengeld Saison-Kug erhält ( seit November krank). Wird der 24.12. und 31.12. dann trotzdem unbezahlt frei abgerechnet oder kann hier das Krankengeld Saison-Kug in Anspruch genommen werden ?
Und dann habe ich gleich noch eine Frage zum Saison-Kug. Der Mitarbeiter hat sein AZK aufgebraucht. Danach ergibt sich noch eine halbe Stunde Saison-Kug. Diese wird aber automatisch im Lohnschein abgerechnet. Wenn ich die Lohnart 542 manuell bedienen will, kommt eine Fehlermeldung, dass die Lohnart nicht gültig ist für die Personalnummer. Woran kann das liegen?
Vielen Dank vorab.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
auch wenn der AN Krankengeld in Höhe von S-KUG bekommt, werden die Tage 24. und 31.12. arbeitsfrei ohne Lohnanspruch abgerechnet. Grund dafür ist der, dass der Arbeitnehmer durch die Krankheit nicht besser gestellt sein darf, als ein Mitarbeiter ohne Krankheit.
Die Stammlohnart 542 ist eine Automatiklohnart und kann manuell nicht erfasst werden. Wenn S-KUG Stunden erfasst bzw. korrigiert werden sollen, müssen diese mit Stammlohnart 540 gebucht werden.