Ich bin ein wenig verwirrt.
Für einige Mitarbeiter soll rückwirkend die Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorgenommen werden. Nun habe ich 2 wie ich meine unterschiedliche Aussagen zur Erfassung:
Aus Dokument 5303259 Punkt 5 Einzelberechnung mit 0,002% soll man in beiden Feldern die Arbeitstage erfassen??:
und in der LODAS Hilfe zur Einzelbewertung steht im Gegensatz zur gelegentlichen Nutzung (die hier ja nicht zutrifft, da mehr als 5 Tage/Monat bzw. auf 180 Tage begrenzt) NICHTS davon:
Wenn ich beide Felder erfassen, erfolgt ja eine doppelte Berechnung, sonst eben eine steuer- und sv-pflichtige Abrechnung der Kilometer (wenn nur die Anzahl im Feld Einzelbewertung angegeben wird).
Ist das ein Fehler im Dokument oder verstehe ich das falsch...?
Danke für eine kleine Aufklärung!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn in Ihrem Fall keine gelegentliche Nutzung des Fimenwagens vorliegt, gehen Sie bitte vor, wie unter Punkt 5 des Info-Dokuments 5303259 beschrieben.
Der Teil, den Sie aus der LODAS Hilfe kopiert haben, bezieht sich auf die Erfassung des Firmenwagens bei gelegentlicher Nutzung.