@sokrates schrieb: @Uwe_Lutz wie verhält es sich Ihrer Meinung nach mit dem - von Ihnen nicht markierten Passus - in der Richtlinie: Erhält der Arbeitnehmer eine Ware oder Dienstleistung, die nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bewerten ist, kann sie aus Vereinfachungsgründen mit 96 % des Endpreises bewertet werden, zu dem sie der Abgebende oder dessen Abnehmer fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet. Nachdem ich dies noch mal nachgelesen habe, sieht auch die Finanzverwaltung die 96% als anwendbar. Insoweit kann auch ich hier noch was lernen... Ich denke, hier besteht dann Handlungsbedarf bei uns, da es für den AN ggf. sinnvoll ist, dies umzusetzen, da nur der geldwerte Vorteil als Zuschuss zur Fahrkarte auf der LSt-Bescheinigung ausgewiesen werden muss (und dann in der ESt-Erklärung des AN gegen die Fahrkosten aufgerechnet wird). Als erste Überlegung für die Umsetzung im Programm müsste man dann den Zuschuss des AG in zwei Beträge aufteilen. Also am Beispiel: Preis Profiticket € 58,00 Nachlass € 2,90 gezahlter Preis für Fahrkarte € 55,10 AG-Zuschuss € 14,50 Zahlung AN € 40,60 würde ich erst einmal folgende Art der Abrechnung vorschlagen (noch nicht selbst umgesetzt): Da der Nachlass kein Arbeitslohn ist, gilt als Preis der Fahrkarte der gezahlte Betrag von € 55,10. Hiervon 96% sind der geldwerte Vorteil = € 52,90. Geldwerter Vorteil € 52,90 ./. AN-Anteil € 40,60 = € 12,30. Zu erfassen als geldwerter Vorteil sind € 12,30 Der weitere Zuschuss in Höhe von € 2,20 ist als steuer- und sv-freier Bezug zu erfassen, der aber nicht mit auf der LSt-Bescheinigung als Fahrkostenzuschuss anzusetzen ist. Dem AN abzuziehen sind die gesamten € 55,10, so dass er im Ergebnis die € 40,60 AN-Anteil zahlt. Eine Differenz in der FIBU gibt es auf diese Art der Erfassung nicht. Es wird nur für den AN und den AG unübersichtlicher, da der Zuschuss zur Fahrkarte in zwei Beträgen ausgewiesen wird. Wenn hier die DATEV eine einfache programmgesteuerte Möglichkeit schaffen würde, dies alles zusammen zu erfassen, wäre dies schön. Zumindest sollte dies als "to do" für das neue Programm mit aufgenommen werden (wenn dies dort nicht ohnehin schon geplant ist). Viele Grüße Uwe Lutz
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