Liebe Communtiy,
wir richten eben den Prozess in der Vollmachtsdatenbank VMD für die elektronische Bekanntgabe von Bescheiden an.
Hinterlegt haben wir die E-Mailadresse für die elektronische Bekanntgabe. ABER;
muss ich jetzt wirklich für jeden einzelnen Mandanten in die Vollmacht klicken und dort das Häkchen setzen für:
O Bescheide sollen elektronisch bekannt gegeben werden
oder kann ich das auch irgendwie für alle Mandanten in einem Rutsch machen? Das ist ja ein Wahnsinn. Wir haben soviele Vollmachten zu pflegen, da brauche ich ja sicher einen ganzen Tag und werde dabei noch verrückt.
Weiß das jemand? Muss das für jede Vollmacht einzeln gemacht werden?
Liebe Grüße IRis 😥
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Geht in einem Rutsch, muss mit der Berufsträgerkarte gemacht werden.
Punkt 3.3 Elektronische Bekanntgabe der Bescheide (DIVA II) in der Vollmachtsdatenbank - DATEV Hilfe-Center
DANKE tausendfach. Du hast mir den Tag gerettet.
Diese Community schätze ich sooooo unglaublich. DANKE vielmals. 😍
Kurze Frage:
Wenn die Bekanntgabevollmacht bisher noch nicht hinterlegt war und jetzt umgestellt werden soll wegen der digitalen Bescheide, dann bleibt nur der Weg die Vollmacht zu löschen, neu "auszufüllen", unterschreiben lassen und neu in die VDB zu übertragen. Oder sehe ich das falsch?
LG
@shasieber schrieb:Kurze Frage:
Wenn die Bekanntgabevollmacht bisher noch nicht hinterlegt war und jetzt umgestellt werden soll wegen der digitalen Bescheide, dann bleibt nur der Weg die Vollmacht zu löschen, neu "auszufüllen", unterschreiben lassen und neu in die VDB zu übertragen. Oder sehe ich das falsch?
LG
Wieso?
Bekanntgabeadresse hinterlegen, alle entsprechenden Vollmachten markieren und umstellen. Nix löschen und neu machen.
Elektronische Bekanntgabe der Bescheide (DIVA II) in der Vollmachtsdatenbank - DATEV Hilfe-Center
Wenn bisher gar keine Bekanntgabevollmacht vorhanden war, dann muss eine neue Vollmacht erteilt werden. Wenn die Bekanntabevollmacht bereits vorhanden war und nun noch die elektronische Bekanntgabe aktiviert werden soll, dann wird keine neue Vollmacht benötigt.
mfg
Wie eins Phil Dunphy sagte :
What's the best first person shooter about genetically modified space marines?
Halo!
eine Frage zu diesen elektronischen Bescheiden ab 01.01.26 - ist das ein KANN oder ein MUSS ?
laut Datev in Elektronische Bekanntgabe der Bescheide (DIVA II) in der Vollmachtsdatenbank - DATEV Hilfe-Center steht ,dass elektronische Bescheide bekannt gegeben werden DÜRFEN ab 01.01.26- dürfen ist ja nicht müssen.
Die Frage ist, machen wir uns jetzt den ganzen Aufwand, um einen komplett neuen Bescheidprüfungsprozess zu erschaffen, oder lassen wir dass erstmal sein bis es nimmer anders geht =?
Der §122a AO regelt, dass ab dem 01.01.2026 Bescheide in digitaler Form bekannt gegeben werden dürfen, wenn die zugrunde liegenden Steuererklärungen oder Feststellungserklärungen elektronisch übermittelt wurden. Wie diese gesetzliche Änderung in der Vollmachtsdatenbank umgesetzt wird, ist derzeit noch in Klärung. Sobald konkrete Informationen zur Verfügung stehen, werden diese hier veröffentlicht.
Elektronische Bekanntgabe der Bescheide (DIVA II) in der Vollmachtsdatenbank - DATEV Hilfe-Center
Danke fürs Zitieren meines Zitates - aber das bringt ja keine Erkenntnis....
ich formuliere mal etwas volkstümlicher ...
MUSS ab dem 01.01.26 der Bescheid digital abgerufen sein oder gibts weiterhin PAPIERbescheide?
@dn1 schrieb:
MUSS ab dem 01.01.26 der Bescheid digital abgerufen sein oder gibts weiterhin PAPIERbescheide?
Wenn denn das FA den Bescheid elektronisch erteilt, ist ein Abruf notwendig. Wenn dieser elektronisch bekanntgegeben wird, gibt es keine zusätzlichen Bescheide auf Papier.
Das FA benötigt für eine elektronische Bekanntgabe ab 2026 keine Zustimmung mehr und kann dies selbst entscheiden. Wie dies auf Seiten der Finanzverwaltung umgesetzt wird, müssen wir abwarten.
Vielen Dank lieber Herr Kollege Lutz, das gefällt mir viel besser, als den Inhalt der Vollmacht einfach ohne (erneute) Zustimmung des Mandanten abzuändern.
Leider schafft es nur das einwohnerreichste Bundesland NRW nicht, die elektronische Kommunikation in allen Bereichen umzusetzen.... und verursacht stattdessen durch Beauftragung einer Billigpost den Zugang von Bescheiden erst mit tagelanger Verzögerung
@StB_in schrieb:Vielen Dank lieber Herr Kollege Lutz, das gefällt mir viel besser, als den Inhalt der Vollmacht einfach ohne (erneute) Zustimmung des Mandanten abzuändern.
Die elektronische Bekanntgabe ist gar kein Inhalt des Vollmachtsdokuments, das der Mandant unterschreibt.
Im Vollmachtsformular wird nur die Bekanntgabe angekreuzt. Ob diese (herkömmlich) per Post erfolgt oder elektronisch ist letztlich nur eine Eingabe in der Vollmachtsdatenbank.
Wenn Sie für beide Fälle mal eine PDF-Datei der Vollmacht aus der VdB erstellen, werden Sie feststellen, dass das Formular, welches der Mdt. unterschreiben soll, identisch ist.
@StB_in schrieb:Leider schafft es nur das einwohnerreichste Bundesland NRW nicht, die elektronische Kommunikation in allen Bereichen umzusetzen
Und ich hoffe noch darauf, dass die Hamburger Finanzämter es mal schaffen, auch die KSt-Bescheide endlich elektronisch bekanntgeben.
Hamburg sollte eigentlich bis Ende September 2025 soweit sein...
wobei nicht klar ist, wer Autor des Dokuments ist. Da von Softwareherstellern und nicht der Datev gesprochen wird, vermutlich die FV..