Liebe Communtiy,
wir richten eben den Prozess in der Vollmachtsdatenbank VMD für die elektronische Bekanntgabe von Bescheiden an.
Hinterlegt haben wir die E-Mailadresse für die elektronische Bekanntgabe. ABER;
muss ich jetzt wirklich für jeden einzelnen Mandanten in die Vollmacht klicken und dort das Häkchen setzen für:
O Bescheide sollen elektronisch bekannt gegeben werden
oder kann ich das auch irgendwie für alle Mandanten in einem Rutsch machen? Das ist ja ein Wahnsinn. Wir haben soviele Vollmachten zu pflegen, da brauche ich ja sicher einen ganzen Tag und werde dabei noch verrückt.
Weiß das jemand? Muss das für jede Vollmacht einzeln gemacht werden?
Liebe Grüße IRis 😥
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Geht in einem Rutsch, muss mit der Berufsträgerkarte gemacht werden.
Punkt 3.3 Elektronische Bekanntgabe der Bescheide (DIVA II) in der Vollmachtsdatenbank - DATEV Hilfe-Center
DANKE tausendfach. Du hast mir den Tag gerettet.
Diese Community schätze ich sooooo unglaublich. DANKE vielmals. 😍
Kurze Frage:
Wenn die Bekanntgabevollmacht bisher noch nicht hinterlegt war und jetzt umgestellt werden soll wegen der digitalen Bescheide, dann bleibt nur der Weg die Vollmacht zu löschen, neu "auszufüllen", unterschreiben lassen und neu in die VDB zu übertragen. Oder sehe ich das falsch?
LG
@shasieber schrieb:Kurze Frage:
Wenn die Bekanntgabevollmacht bisher noch nicht hinterlegt war und jetzt umgestellt werden soll wegen der digitalen Bescheide, dann bleibt nur der Weg die Vollmacht zu löschen, neu "auszufüllen", unterschreiben lassen und neu in die VDB zu übertragen. Oder sehe ich das falsch?
LG
Wieso?
Bekanntgabeadresse hinterlegen, alle entsprechenden Vollmachten markieren und umstellen. Nix löschen und neu machen.
Elektronische Bekanntgabe der Bescheide (DIVA II) in der Vollmachtsdatenbank - DATEV Hilfe-Center
Wenn bisher gar keine Bekanntgabevollmacht vorhanden war, dann muss eine neue Vollmacht erteilt werden. Wenn die Bekanntabevollmacht bereits vorhanden war und nun noch die elektronische Bekanntgabe aktiviert werden soll, dann wird keine neue Vollmacht benötigt.
mfg