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Bescheinigung nach §108 Abs. 3 Satz 1 GewO

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letzte Antwort am 06.10.2025 09:25:28 von Uwe_Lutz
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NW2
Beginner
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Liebe Community, 

 

folgende Nachricht habe ich erhalten: 

 

"Die Krankenkasse ist mit der Lohnsteuerbescheinigung nicht glücklich und möchte nun für das Jahr 2024 eine "Bescheinigung nach §108 Abs. 3 Satz 1 GewO". Diese Formel soll wörtlich enthalten sein. 

Könnten Sie mir diese bitte ausstellen?"

 

Kann mir jemand sagen wie ich das in Lohn und Gehalt umsetzten kann? Ich habe gar keine Ahnung. 

Vielen Dank vorab und liebe Grüße, 

m_brunzendorf
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 3
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Wenn ich auf der DATEV-Homepage die Musterauswertungen für Lohn und Gehalt runterlade (klick mich) finde ich genau diesen Satz auf Seite 2 ganz unten mittig.

 

Was will die Krankenkasse noch?

 

Oder wie sieht die Original-Gehaltsabrechnung bei Ihnen aus?

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Moin,

 

wenn die Krankenkasse bisher aber die LSt-Bescheinigung erhalten hat, sind die Daten auf dieser nicht enthalten.

 

Jede Gehaltsabrechnung ist eine Bescheinigung nach § 108 Absatz 3 Satz 1 GewO. Der Krankenkasse müsste(n) damit die entsprechende(n) Abrechnungen zugesandt werden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 06.10.2025 09:25:28 von Uwe_Lutz
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