Liebe Community,
folgende Nachricht habe ich erhalten:
"Die Krankenkasse ist mit der Lohnsteuerbescheinigung nicht glücklich und möchte nun für das Jahr 2024 eine "Bescheinigung nach §108 Abs. 3 Satz 1 GewO". Diese Formel soll wörtlich enthalten sein.
Könnten Sie mir diese bitte ausstellen?"
Kann mir jemand sagen wie ich das in Lohn und Gehalt umsetzten kann? Ich habe gar keine Ahnung.
Vielen Dank vorab und liebe Grüße,
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn ich auf der DATEV-Homepage die Musterauswertungen für Lohn und Gehalt runterlade (klick mich) finde ich genau diesen Satz auf Seite 2 ganz unten mittig.
Was will die Krankenkasse noch?
Oder wie sieht die Original-Gehaltsabrechnung bei Ihnen aus?
Moin,
wenn die Krankenkasse bisher aber die LSt-Bescheinigung erhalten hat, sind die Daten auf dieser nicht enthalten.
Jede Gehaltsabrechnung ist eine Bescheinigung nach § 108 Absatz 3 Satz 1 GewO. Der Krankenkasse müsste(n) damit die entsprechende(n) Abrechnungen zugesandt werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz