Guten Morgen zusammen,
ich hatte vor kurzem das erste mal den Fall, dass ein Arbeitnehmer über das Wochenende Kind krank war.
Dies hatte ich auch in der Fehlzeit eingegeben, aber dann hat die Krankenkasse angerufen und gesagt, dass sie am Wochenende kein Kind krank zahlen.
Wie erfasse ich also die Tage vom Wochenende?
Ich rechne öffentlichen Dienst ab und die MA arbeiten auch mal am Wochenende (Schichten).
Im Arbeitsvertrag ist geregelt, das Kind krank nicht durch den AG übernommen wird.
Also wenn ich das Wochenende einfach weg lasse und der AN dafür Geld bekommt, wäre das ja falsch oder?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Momo1 schrieb:und die MA arbeiten auch mal am Wochenende (Schichten).
Haben Sie das denn auch der Krankenkasse gesagt? Wenn WE "normale" Arbeitstage sind, sollte für diese auch Kinderkrankengeld gezahlt werden.
Guten Tag,
meine Kollegin und ich haben es beide versucht, der Dame von der Krankenkasse zu erklären.
Doch sie meinte, sie zahlen grundsätzlich nicht für das Wochenende und wollte nur eine Korrektur von dem Erstattungsantrag.
Moin,
dann sollten Sie die Dame der Krankenkasse mal auf die gemeinsamen Grundsätze zur Berechnung des Kindekrankengeldes (Anlage 2_2024_12_11_GR_KIKG.pdf) verweisen.
Dort ist unter 5.1 geregelt, dass arbeitsfreie Wochenenden nicht zu berücksichtigen sind. Das dies auch für Wochenenden, an denen gearbeitet wird, gelten soll, lässt sich daraus nicht ableiten.
Im Beispiel 11 zur Berechnung (Seite 65) wird dann auch die Berechnung dargestellt, wenn am Wochenende gearbeitet worden wäre.
Viel Erfolg!
Viele Grüße
Uwe Lutz