abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Abrechnung Pflichtpraktikum mit Aufwandsentschädigung

4
letzte Antwort am 29.09.2025 09:49:55 von oliverstippe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
oliverstippe
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 5
171 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wir haben hier den Fall eines Pflichtpraktikums nach BASS 13-31 Nr. 1 (einjährig gelenktes Praktikum) mit folgender Vergütungsvereinbarung im Vertrag:

 

"Die Praktikantenvergütung beträgt monatlich 400,00 Euro. Die Zahlung ist eine freiwillige
Aufwandsentschädigung zur Deckung von Fahrt- und Verpflegungskosten. Sie stellt kein
Arbeitentgelt dar"

 

Bei der Höhe der Aufwandsentschädigung ist der Praktikant (Nachpraktikum) doch mit 11110 und Personengruppe 105 abzurechnen?

 

Danke schonmal für Eure Hilfe.

Constanze_GM
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 5
142 Mal angesehen

Hallo,

Wenn es ein Pflichtpraktikum ist, dann würde ich den Mitarbeiter mit PGS 190 und BGS 0000 abrechnen. Somit fällt nur Lohnsteuer an und die beträgt vermutlich 0 €, da Einkommen zu niedrig.

0 Kudos
oliverstippe
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 5
111 Mal angesehen

Hallo,

 

danke für Deine Antwort. die Kombi aus PGS und BGS gibt es lt. https://www.datev.de/dnlexom/v2/content/files/st37833945995_de.pdf

 

jedoch bei einem Nachpraktikum nicht.

 

Daher frage ich nochmal in die Runde, ob das beschriebene Praktikum als "Nachpraktikum ohne Arbeitsentgelt" abgerechnet werden kann?

0 Kudos
Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 4 von 5
89 Mal angesehen

Moin,

 

wenn ich mir die Ausbildungsordnung für ein gelenktes Praktikum angucke (BASS 2025/2026 - 13-31 Nr. 1 Ausbildungsordnung für das gelenkte Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie Zuständigkeiten für die Zuerkennung der Fachhochschulreife (Praktikum-Ausbildungsordnung)), ist dort im Mustervertrag von einem "normalen" Entgelt die Rede.

 

Wer jetzt entschieden hat, dass ein Betrag von € 400,00 eine "Aufwandsentschädigung" ist, würde ich erst einmal prüfen. Das für ein Praktikum monatliche Kosten in derartiger Höhe anfallen, halte ich für unwahrscheinlich.

 

Und wenn dies somit von einem Prüfer nicht als "Aufwandsentschädigung" eingestuft wird, wird es eine größere Nachforderung bei der nächsten Prüfung geben...

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

oliverstippe
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 5
74 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

 

vielen Dank für die Bestätigung meiner Zweifel hinsichtlich der "Aufwandsentschädigung". 

 

Da wollte wohl jemand besonders schlau sein. 

 

 

0 Kudos
4
letzte Antwort am 29.09.2025 09:49:55 von oliverstippe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage