Hallo, wie ich gelesen haben, hat ein AN 330Überstunden aufgebaut und bekommt diese nun nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ausgezahlt. "Für den AN war es somit nachteilig, dass der AG die Überstunden nicht laufend, sondern zu einem viel späteren Zeitpunkt auf einmal ausgezahlt hatte." Das Urteil vom BFH entschied das mehrjährig angehäufte Überstunden bei einer geballten Vergütung zu einem späteren Zeitpunkt mit einem >>ermäßigtem Steuersatz<< zu besteuern sind. Wie gibt man nun zukünftig solche >>Fünftelregelung auf Überstunden<< ein, mit welcher Lohnart? Viele Grüße und ein schönes Wochenende! Nico
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