Hallo Zusammen, unser Unternehmen wurde für eine Überprüfung zum berechneten und ausgezahlten KUG ausgewählt. Nach Einreichung der gewünschten Unterlagen haben wir folgende Rückantwort erhalten: "Bei der Überprüfung der Unterlagen fiel zudem auf, dass die VWL bei den Mitarbeiter*innen, welche VWL erhalten, im Ist-Entgelt gekürzt wurde. Die VWL ist im selben Betrag im Soll- und im Ist-Entgelt zu berücksichtigen. Da es sich hier offenbar um einen systemtechnischen Fehler handelt, sind Sie verpflichtet eine Überprüfung aller Arbeitnehmer zu diesem genannten Fehler durchzuführen." Ist das denn so? M.E. nach ist die Kürzung des VWL AG-Anteils korrekt.
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