Hi Hi, meine Kollegin hat bei der Bundesagentur für Arbeit nachgefragt und folgende Antwort bekommen: Die Umrechnung bei Gehaltsempfängern meistens in den Lohnabrechnungsprogrammen hinterlegt, da auch Umrechnungen immer wieder nötig sind (z. B. bei längerer Erkrankung) Diese Umrechnung kann genommen werden; ansonsten ist der Monatslohn durch 173,33 (bei 40 Stunden Woche) zu teilen, um auf den „Stundenlohn“ zu kommen Die Umrechnung erfolgt jedem Monat auf dieselbe Weise. Die Sollzeit ist aber monatlich unterschiedlich, je nachdem wieviele Arbeitstage der Monat hat.
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