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Monatliche Arbeitszeiten Kurzarbeit, Gleichbleibend oder auf Tage runtergerechnet

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letzte Antwort am 16.04.2020 13:15:04 von aysenur
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aysenur
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 6
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Hallo,

 

kurze Frage:

Muss unter Mandantendaten-Regelmäßige monatliche Arbeitszeit die Durchschnittlichen Arbeitszeiten eingetragen werden (z.B. bei 40 Stunden Woche 173 h) oder muss man dies auf das Kalendarium runterrechnen. (z.B. März  176h)

 

Vielen Dank schonmal

Liebe Grüße
DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 6
2702 Mal angesehen

Hallo, 


in der monatlichen Arbeitszeit, erfassen Sie die vereinbarten monatlichen Stunden, die ohne Kurzarbeitergeld gearbeitet worden wären. 
Alle Informationen zum Thema Kurzarbeit finden Sie im verlinkten Beitrag.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Amie2016
Beginner
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Nachricht 3 von 6
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Guten Tag.

Ich habe es leider noch nicht verstanden. 

Muss ich unter bei Kurzarbeit unter den Mandantendaten/Regelmäßige Arbeitszeit/ Monatlichen Arbeitstunden / für jeden Monat( Januar bis Dezember die 173,33 Std.( 40x13/3) oder die tatsächliche monatlichen Arbeitsstunden pro Monat eingeben?

Also für zb. März 2020 176Std. Es geht in meinem Beispiel um 1 Arbeitnehmer ( Gehaltsempfänger) mit wöchentliche AZ von 40 Std( 173,33 Std. Im Durchschnitt). Und ist diese Eingabe überhaupt nötig wenn ich unter wöchentlicher AZ die 40 Std.hinterlegt habe? 

( es wird doch von Datev gesagt, dass aufgrund dieser Angabe dass Kurzarbeitsollentgelt berechnet wird). Vielen Dank 

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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2583 Mal angesehen

Hallo,


es müssen beide Felder gefüllt sein. 


Sowohl die wöchentliche Arbeitszeit, entweder auf Mandantendaten- oder auf Personaldatenebene.

 

Zudem ist die monatliche Arbeitszeit zu erfassen. Auch hier können Sie wieder für alle die Zeiten auf der Mandantenebene hinterlegen.

Alternativ kann eine individuelle Eingabe auch unter Personaldaten | Arbeitszeiten | Monatliche Arbeitszeit erfolgen. 


Haben Sie bei der Berechnung zur monatlichen Arbeitszeit Fragen, wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit. 

 

Beste Grüße aus Nürnberg

 

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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xxchristinaxx
Einsteiger
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Hallo Amie2016,

 

konnten Sie bereits eine Antwort finden über die Eingabe der monatlichen Arbeitsstunden? Ich hatte es so verstanden, dass man die Arbeitsstunden des jeweiligen Monats eintragen muss. Wie in Ihrem Beispiel also für März 176 Stunden. Konnte Ihnen das schon jemand bestätigen? Ich selbst hatte hier nämlich auch ein großes Fragezeichen.

 

Besten Dank vorab!

 

 

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aysenur
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 6
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Hi Hi,

 

meine Kollegin hat bei der Bundesagentur für Arbeit nachgefragt und folgende Antwort bekommen:

 

Die Umrechnung bei Gehaltsempfängern meistens in den Lohnabrechnungsprogrammen hinterlegt, da auch Umrechnungen immer wieder nötig sind (z. B. bei längerer Erkrankung) Diese Umrechnung kann genommen werden; ansonsten ist der Monatslohn durch 173,33 (bei 40 Stunden Woche) zu teilen, um auf den „Stundenlohn“ zu kommen

 

Die Umrechnung erfolgt jedem Monat auf dieselbe Weise.

 

Die Sollzeit ist aber monatlich unterschiedlich, je nachdem wieviele Arbeitstage der Monat hat.

 

 

 

Liebe Grüße
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letzte Antwort am 16.04.2020 13:15:04 von aysenur
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