Guten Tag. Ich habe es leider noch nicht verstanden. Muss ich unter bei Kurzarbeit unter den Mandantendaten/Regelmäßige Arbeitszeit/ Monatlichen Arbeitstunden / für jeden Monat( Januar bis Dezember die 173,33 Std.( 40x13/3) oder die tatsächliche monatlichen Arbeitsstunden pro Monat eingeben? Also für zb. März 2020 176Std. Es geht in meinem Beispiel um 1 Arbeitnehmer ( Gehaltsempfänger) mit wöchentliche AZ von 40 Std( 173,33 Std. Im Durchschnitt). Und ist diese Eingabe überhaupt nötig wenn ich unter wöchentlicher AZ die 40 Std.hinterlegt habe? ( es wird doch von Datev gesagt, dass aufgrund dieser Angabe dass Kurzarbeitsollentgelt berechnet wird). Vielen Dank
... Mehr anzeigen