@Uwe_Lutz schrieb: @Thomas_Kahl schrieb: Also in LODAS kann man Korrekturen im laufenden Jahr und im Vorjahr machen. Das wäre in dem Fall maximal bis zum 01.01.2024 zurück. Wie berichtigt man den Rest? Oder was passiert, wen der Arbeitnehmer bereits ausgetreten ist? Muss der Arbeitgeber die Abrechnungen berichtigen, die zuviel gesparte SV zahlen und rennt der Kohle dann gegenüber dem bereits ausgetretenen Arbeitnehmer hinterher? Und das ist genau der Grund, warum man jetzt ggf. doch versuchen sollte, die Nachweise für die Kinder einzusammeln... Hallo Herr Lutz, da bin ich ganz bei Ihnen. Und das habe ich bisher schon immer so gemacht. Aber einige Beiträge zeigen, dass es ja Kollegen gibt, die das Ganze mit Unterlagen vorlegen usw. nicht ganz so eng sehen. Aber im Grunde habe ich es derzeit gut - Anfang des Jahres habe ich den AG gewechselt und ua Lohn abgewählt. Ich schnarche hier eigentlich nur noch herum, um nicht den Anschluss zu verlieren, falls der Weg doch mal wieder in die andere Richtung geht. 🤣
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