Guten Morgen @ all. Mal eine kurze Schilderung von meinem Schreibtisch hier mit ggf. einer Teillösung für einige Mandanten. Ich habe zur Vorbereitung, wie viele Andere auch, das Jahreswechselseminar besucht. Das Skript habe ich als Anleitung für die Stammdatenabfrage direkt vor mir liegen gehabt. Und ich habe, um Fehler zu vermeiden, wie viele Andere, direkt aus den Brennpunkten gearbeitet. Weiterhin wart ich der Meinung, dass es intelligent wäre für alle Mandanten gleich den Abruf zu starten, unabhängig davon, wann ich den Lohn wirklich im Monat rechne. Das zur Vorgeschichte. Bei meinem ersten Lohnblock hatte ich nur bei einem Mandanten die Fehlermeldung wie im Startpost. Bei allen anderen soll angeblich eine DÜ stattgefunden haben. Das bezweifle ich allerdings stark. Und wenn, dann sind diese unvollständig. In den DÜ-Protokollen stehen nämlich bei lohnverantwortender und lohnverarbeitender Stelle nur Nullen. Logisch - die stehen ja auch in 01/16 nicht drin. Bei denen, die ich gestern abgerechnet habe, bin ich nur nach 01/16 zurück gegangen und habe dort die Betriebsnummern und die Pin nachgetragen. Einen erneuten Stammdatenabruf habe ich nicht gemacht. Nachberechnungsschlüssel habe ich auch nicht angegeben. Und dann habe ich den Lohn Januar gesendet. Wenn ich mir das DÜ-Protokoll ansehe, würde ich sagen - es hat funktioniert. Ob wirklich, wird mir dann wohl im Zweifel die BG mitteilen. Bei den o.g. Mandanten, wo es mE nicht funktioniert hat, mache ich vorerst gar nichts. Ich hoffe / erwarte, dass die Datev hier ein bissel in die Gänge kommt und ggf. mit der Februarabrechnung noch einmal eine Zwangsneuberechnung ab 01/16 veranlasst. Es kann nicht die Lösung sein, für jeden Mitarbeiter einen Nachberechnungsschlüssel eingeben zu müssen. Es gibt immerhin auch Mandanten, die mehr wie 2 Arbeitnehmer haben zB 140 oder so. L.G. aus L.E.
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