Es ist ja nicht so, dass die Sache mit dem neuen UV-Meldeverfahren nicht schon Zeitaufwändig genug ist. Aber ich ärgere mich hier gerade über Verhalten der BG´s und den Versand der PIN´s!
Bei den Unfallkassen wird der PIN erst auf Nachfrage versendet und jetzt kommt´s: eine UK kann mir das gleich als Kopie faxen und die andere UK stellt sich an und kann das Schreiben "aus Datenschutzgründen" nur an den Mandanten schicken (das ist abhängig vom jeweiligen Bundesland oder Sachbearbeiter...)
Auch wenn ich PIN´s bei der DGUV im neuen Serviceportal anfordere bekomme ich Hinweise zum Datenschutz! (ja es gibt halt lelider Mandanten die das Schreiben angeblich nicht erhalten haben )
Die BG´s wollen doch an unsere Daten, dann sollen sie doch auch dafür sogen, dass wir die Daten übermitteln können...
Wünsche allen einen schönen Tag und viel Erfolg mit dem Lohnnachweis digital...
Wir haben auch den Fall, dass eine BG darauf besteht, dass wir den Antrag auf Neuzusendung der PIN bitte schriftlich einreichen, NICHT per Fax oder E-Mail ...
Mir ist das inzwischen echt egal, bekommen die BG's eben keine Meldungen ...
Das ist aber auf Dauer auch keine Lösung.
In dem Zusammenhang mal ein kleiner Tipp - wem es noch nicht aufgefallen ist bzw. wer es noch nicht weiss: Bei der VBG ist die Pin für das Extranet der Entgeltmeldung 2016 und die Pin für das neue Verfahren identisch. Das hat uns die VBG auch telefonisch so bestätigt.
Hallo Herr Kahl,
das kann ich bestätigen. Leider geht es nicht um die VBG ...
Sagen wir mal so: Die Übermittlung der Werte für 2016 dient lediglich zum Abgleich der Zahlen und zur Kontrolle, ob das Meldeverfahren so funktioniert. Ich würde sagen: Es funktioniert nicht! Und wenn die BG's uns das Leben noch schwerer machen als es durch diese unsägliche Umstellung eh schon ist, dann warte ich derzeit einfach mal ab.
Vielleicht gibt es ja noch eine Lösung von DATEV, vielleicht sind die BG's einsichtig, wenn es um die Mitteilung der PINs geht. Und wenn nicht, haben wir ja noch mit 2017 ein weiteres Jahr der Probe ...
...also wir haben erfreulicherweise gar keine Probleme was die PIN angeht. Alle Mandanten haben uns mit dem LNW 2016 auch die neuen Informationen mitgeschickt und der Abruf, am Anfang etwas hakelig, klappt jetzt reibungslos (nachdem man dann endlich rausgefunden hat, was man wann und wo zu hinterlegen und abzurufen hat...)
Bis auf hier und da ein paar Unstimmigkeiten bei den Stunden in 2016 stimmen die Werte und wie meine Vorredner schon sagen: ich mach da auch nichts, die BGs haben ja die schriftlichen Meldungen und wenn denen was nicht passt, sollen DIE sich bei uns melden
trotzdem ist der ganze Prozeß sehr arbeits- und zeitintensiv und bezahlt bekommt man das auch nicht (oder rechnet Ihr das bei Euren Mandanten ab??)
Ich ärgere mich ziemlich über die BGHM.
In den Vorjahren habe ich die Meldungen recht unkompliziert und sehr frühzeitig über deren Extranet einreichen können. In diesem Jahr läuft dies natürlich auch anders. Nun muss das Passwort extra beantragt werden. Ok - das habe ich noch gemacht.
Anstatt das Passwort kam ein weiteres Formular zurück: Antrag auf Erteilung eines Passworts zur Nutzung des BGHM Extranets. Bei der das Hauptkonto zwingend dem Unternehmer zugeordnet werden muss, für andere wie uns können gnädigerweise Unterkonten eingerichtet werden ...
Immerhin war zumindest die Benutzerkennung dabei ...
Statt Bürokratie abzubauen entsteht mehr Bürokratie. Wer denkt sich so einen ****** aus?
Nun geht es nach zwei oder drei Jahren digital wieder als Papier raus. Später als was sie es hätten bekommen können.
trotzdem ist der ganze Prozeß sehr arbeits- und zeitintensiv und bezahlt bekommt man das auch nicht (oder rechnet Ihr das bei Euren Mandanten ab??)
Doch, doppelte Gebühr!