@jjunker schrieb: Das Einkommensteuer Belegbuchen nutzen wir bei kleinen Vermietungen eigentlich recht gerne... DATEV:" Lasst und erst die Leute dazu zwingen einen ReWe Bestand anzulegen. Den schicken die besten Falls jetzt schon ins RZ". --> Lizenz zum Geld drucken wegen der Sicherheitspauschale. Und Später wenn man wieder in den 80er Jahren angekommen ist gibt es keine Probleme weil man den alten Zopf Einkommenssteuer Belegbuchen nicht mit ins RZ tschuldigung die Cloud nehmen muss. Das ging sogar mal noch cooler. Da konnte man bei einem EU Buchungen von einzelnen Privatkonten (Bsp. Versicherungen, AGB, V+V) nach ESt-Belegbuchen exportieren. Dort ggf. etwas anpassen und dann mit der Anlage V in ESt verknüpfen. Einmal Arbeit, keine tausend individuellen Anlagen, ... Und den SKR97 finde ich zB praktisch. Gerade bei Mandanten mit mehreren V+V-Objekten und ggf. Zwangsbuchhaltung, weil USt-Pflicht.
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