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Sonstige Nachricht an das Finanzamt schicken

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letzte Antwort am 27.02.2024 20:08:55 von theo
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Mupa
Beginner
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Liebe Community: Ist es richtig, dass man eine neue Nachricht an das Finanzamt nur aus dem Steuerprogramm heraus an das Finanzamt schicken kann. Dh. man muss erst in die Steuererklärung rein gehen und kann dort eine Nachricht erstellen und senden, dh. eher aufwändig.  Warum geht dies nicht vom Datev Arbeitsplatz aus? Unter der Rubrik Digitale Kommunikation ist ja die Alternative "Weitere Übermittlungen". Dort kann ich aber keine neue Nachricht anlegen bzgl. eines Mandanten. Wäre viel einfacher und schneller!? Oder bin ich zu doof?

bodensee
Experte
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Nachricht 2 von 41
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Es geht vom DAP aus. 

 

Da gab es schon mal ein Thread ich glaube von @deusex 

 

Sie gehen auf das Programm im DAP rechte Maustaste/Übermittlung Finanzverwaltung dann geht ein Fenster mit Belegnachreichung und sonstige Nachricht auf. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
StB-Stadtkrone
Einsteiger
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Nachricht 3 von 41
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Hi,

 

Du kannst die sonstige Nachricht auch aus der digitalen Kommunikation heraus anlegen.

 

In der digitalen Kommunikation "Elektronische Übermittlung" auswählen.

StBStadtkrone_0-1652609782775.png

Dann siehst Du bekanntermaßen rechts alle Übermittlung. Rechter Mausklick auf den Mandanten und die Steuerart öffnet ein Kontextmenü.

 

Kontraintuitiv musst Du da auf Übermittlung Finanzverwaltung klicken. Dann öffnet sich ein Zusatzfenster, in dem alle elektronischen Übermittlungen stehen (Belegnachreichung, Einspruch, sonstige Nachricht).

 

Hat mich auch Wochen gekostet, das rauszufinden :-(.

 

metalposaunist
Unerreicht
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Müsste via Rechtsklick auf die Steuerleistung gehen. Dann kann man gleich aus dem Kontextmenü eine sonstige Nachricht verschicken.

 

metalposaunist_0-1652625181291.png

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
bodensee
Experte
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müsste nicht nur sondern genauso geht das . 

 

Danke für den bearbeiteteten screenshot, ich hatte das ja nur verbal dargelegt. 

 

Mit Visualierung geht es ja manchmal besser, wobei dann gerade der entscheidende Teil die Steuerprogramme fehlen, sind aber je nach DAP ( individuelle Einstellungen)  auch immer wo anders zu finden . 😀

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Mupa
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Vielen Dank an die Kollegen, ich habe es gefunden. Immer wieder erstaunlich, dass die Datev nicht mal einfache und intuitive Lösungen bieten kann.

m_kleczka
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

sehe ich das richtig, dass nicht für alle Leistungen (ich benötige die Funktion für Erbschaftsteuer) möglich ist? Ich möchte gerne eine Nachricht elektronisch an das FA Detmold senden. Auf der Homepage der Finanzämter NRW wird auf die Möglichkeit der sonstigen Übermittlung über Elster verwiesen. Das habe ich nicht probiert. Wenn es aber über Elster geht, warum dann nicht über die DATEV?

 

Viele Grüße

 

Matthias Kleczka 

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DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo m_kleczka,

 

derzeit kann eine Sonstige Nachricht nur angelegt werden, wenn eine Steuer-Leistung und ein Steuer-Bestand vorhanden sind.
Der Bezug zu einer Steuerart wird nicht an die Finanzverwaltung übermittelt. In der Vorschau zur Sonstigen Nachricht erkennen Sie ab der Überschrift "Folgende Informationen werden an die Finanzverwaltung übermittelt", welche Daten an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Beispiel:

Sie können für z. B. einen Einkommensteuermandanten eine sonstige Nachricht zur Erbschaftsteuer übermitteln.

Die Steuerart - hier Einkommensteuer - wird nicht übermittelt. 

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

 

DATEV eG

 

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Kristina_Schmidt
Einsteiger
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Hallo Frau Götz,

 

käme die sonstige Nachricht im Fall der ErbSt überhaupt beim richtigen Finanzamt an?

Zum einen sind - zumindest in Bayern - andere Finanzämter für die ErbSt/SchenkSt zuständig als das für die ESt-Veranlagung.

Zum anderen sind in den Stammdaten der natürlichen Person „nur“ seine Steuer-ID-Nr und Steuernummer für Wohnsitz-/LSt- und USt-Finanzamt hinterlegbar. In der ErbSt/SchenkSt gibt es hingegen andere Aktenzeichen bzw. werden dann pro Erben/Beschenkten andere Steuernummern vergeben. 

Viele Grüße

Kristina Schmidt

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DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Kristina_Schmidt,

 

wir haben eine Anfrage bezüglich der sonstigen Nachricht für die Erbschaft-/Schenkungsteuer bei der Finanzverwaltung gestellt.

Sobald wir eine Antwort erhalten, poste ich diese in diesem Community-Beitrag. 

 

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

 

DATEV eG

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 11 von 41
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@Susanne_Goetz  schrieb:

Der Bezug zu einer Steuerart wird nicht an die Finanzverwaltung übermittelt. In der Vorschau zur Sonstigen Nachricht erkennen Sie ab der Überschrift "Folgende Informationen werden an die Finanzverwaltung übermittelt", welche Daten an die Finanzverwaltung übermittelt werden.


Hallo Frau Götz,

warum wird das in der Vorschau überhaupt angezeigt, wenn es nicht übermittelt wird? Das verwirrt nur, wenn man das Protokoll später aufruft oder dem Mandanten zur Verfügung stellt.

 

Das hier ist eine Anfrage zur Lohnsteuer, es steht aber Umsatzsteuer dort, weil zu den Lohnprogrammen im Arbeitsplatz keine Mitteilung angelegt werden kann:

HeikeWolf_0-1660309187150.png

 

P.S.: Außerdem entsteht durch die zwangsweise falsche Leistungsauswahl Murks, was ich leider erst nach dem Versenden gemerkt habe. Der Mandant hat seine Firmierung in 2020 geändert. Durch die Auswahl USt 2020 statt LSt 2022 wurde nun der in 2020 gültige und heute falsche Firmenname an das Finanzamt übermittelt. Mist!

 

 

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STBMT
Aufsteiger
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@Susanne_Goetz 

 

Ich habe jetzt gerade eine "Sonstige Nachricht" an das Finanzamt übermittelt und und bekomme auch die Bestätigung über die erfolgreiche Übermittlung über das Pop-Up Fenster, aber für die "DATEV Kommunikation Finanzverwaltung" habe ich scheinbar keine Rechte um das Protokoll einsehen zu können.

 

Wie kann ich sicher stellen, bzw. Nachweisen, dass die Nachricht auch wirklich übermittelt wurde, so lange die Rechte noch nicht freigeschaltet sind? 

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DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo HeikeWolf,

 

derzeit kann eine Sonstige Nachricht nur angelegt werden, wenn eine Steuer-Leistung und ein Steuer-Bestand vorhanden sind. Deshalb werden auf dem Protokoll auch die Steuerart und der Ordnungsbegriff ausgewiesen, wie auf allen anderen Übertragungsprotokollen.

 

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

 

DATEV eG

 

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DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo STBMT,

 

wenn Sie das Übertragungsprotokoll nicht in Ihrem System gespeichert haben, können Sie die erfolgreiche Übermittlung nur über die DATEV Kommunikation Finanzverwaltung prüfen.

Zur Rechtfreischaltung siehe Dok. Nr. 9272985 Belegnachreichung/Sonstige Nachricht - Rechte freischalten.

 

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

 

DATEV eG

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bodensee
Experte
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wie @deusex  und gleich unten auch unten auch @metalposaunist ( der link mag nicht mehr) erwähnt haben direkt aus dem DAP heraus mit rechter Maustaste auf das Steuerprogramm und dann Übermittlung Finanzverwaltung dann kommt direkt dahin. 

 

Einfacher und geht schneller

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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roscha
Beginner
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Sehr geehrte Frau Goetz,

 

ich klinke mich einmal hier ein, auch wenn der Thread schon älter ist.

 

Sie schreiben, eine sonstige Nachricht sei nur möglich, wenn eine Steuer-Leistung vorhanden ist.

 

Nach meinem Verständnis ist "Erbschaftsteuer" eine Steuer-Leistung, die digitale Kommunikation ist hier aber (noch immer) nicht möglich. Sofern ich also nicht etwas übersehe, bin ich nun gezwungen, bspw. Einkommensteuer anzulegen, nur um dann darüber eine sonst. Nachricht zu schicken? 

 

Besonders unglücklich ist, wenn ich versuche, das Ganze über MyDatev online zu lösen. Dort kann ich mich zwar online in die digitale Kommunikation einwählen, habe dann aber bzgl. des betr. Mandanten nur die Möglichkeit,

 

- Erklärung zum dauernd Getrenntleben

- Antrag auf Steuerklassenwechsel

- Erklärung zur Wiederaufnahme der ehel. ... 

 

Das ist nicht wirklich zufriedenstellend, sofern es kein Anwenderfehler bei mir ist - dann also doch ein Fax. 

 

Freundliche Grüße 

 

DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo roscha,

 

ja, die Sonstige Nachricht setzt derzeit eine Steuer-Leistung voraus.

Die elektronische Übermittlung der Erbschaft-/Schenkungsteuer ist von Seiten der Finanzverwaltung noch nicht möglich.

Seit 16.11.2023 können Sie in der DATEV Cloud-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung über „Neuen Entwurf anlegen“, neben den 3 Anträgen des elektronischen Lohnsteuerermäßigungsverfahrens, folgende Dokumenttypen neu anlegen:

 

  • Belegnachreichung
  • Sonstige Nachricht
  • Fragebögen zur steuerlichen Erfassung
  • Elektronische Anpassungsanträge Vorauszahlungen
  • Elektronische Einsprüche

Weitere Informationen finden Sie in Kommunikation Finanzverwaltung: Neuen Entwurf anlegen (Dok.-Nr. 1024527). 

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

 

DATEV eG

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MichaelHuberHSP-STEUER
Einsteiger
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Hallo Frau Götz,

 

 

können Sie etwas zu der Beschränkung auf 1000 Zeichen bei der Belegnachreichung sagen?

Ist das eine DATEV Vorgabe oder eine Vorgabe der ELSTER Schnittstelle?

Wenn letzteres, könnte man hier die Finanzverwaltung um eine Erhöhung auf mehr Zeichen bitten?

 

Ich reiche oft Belege damit ein, aber es fehlen oft ein paar Zeilen um das eingereichte noch zu beschreiben.


Viele Grüße

 

 

Michael Huber

 

metalposaunist
Unerreicht
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Kennst Du noch die SMS Zeiten mit 140 Zeichen? Will sagen: Du musst wieder mehr zu Abkürzungen kommen - dann reichen 1000 Zeichen aus 😜

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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bfit
Meister
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@Susanne_Goetz  schrieb:

Hallo roscha,

 

ja, die Sonstige Nachricht setzt derzeit eine Steuer-Leistung voraus.

Die elektronische Übermittlung der Erbschaft-/Schenkungsteuer ist von Seiten der Finanzverwaltung noch nicht möglich.

...


Hallo Frau Goetz,

 

Ihre Aussage ist so nicht richtig. Die Finanzverwaltung hat in 2023 in diversen Bundesländern die Möglichkeit der Elster-Übermittlung für Erbschaft- und Schenkungsteuer-Erklärungen eingeführt (z. B. in Niedersachsen).

DATEV kann das noch nicht - und will diese Möglichkeit auch erst im 2. HJ 2024 schaffen (s. Dok.Nr. 1007871 im DATEV-Hilfecenter).

Dies ist für mich ein Unding, da man als digital arbeitende Steuerberatungskanzlei mit so etwas gar nicht mehr rechnet.

 

Viele Grüße aus dem Norden,

bfit

MichaelHuberHSP-STEUER
Einsteiger
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@metalposaunist  schrieb:

Kennst Du noch die SMS Zeiten mit 140 Zeichen? Will sagen: Du musst wieder mehr zu Abkürzungen kommen - dann reichen 1000 Zeichen aus 😜




Achso, das wäre eine Möglichkeit 😉

Vorher steige ich wieder auf BRIEFPOST (das ist das wo man so nette Aufkleber mit Zahlen drauf auf dem Umschlag kleben musste) um 🙂


metalposaunist
Unerreicht
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@MichaelHuberHSP-STEUER schrieb:

das ist das wo man so nette Aufkleber mit Zahlen drauf auf dem Umschlag kleben musste


Meinst Du wirklich die Ämter wollen meine Sabber 🤤, damit's klebt? 😂 OK. Wenn da kein Weg dran vorbei geht. Mir auch Recht 🤣

 

Aber die deutsche Post 🏤 ist ja der Digitalisierungsmotor der Nation. Also: go for it 👍

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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GeneralinUmkehr
Einsteiger
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Zahlt ihr dann auch für den Premiumdienst? 🤔😁

Wobei ich eh das Gefühl habe, dass die Deutsche Post das Angedrohte längst umgesetzt hat: 
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/post-porto-114.html 

Deshalb die Bitte an Datev: 
Geht mit der Zeit sonst geht ihr mit der Zeit! 

metalposaunist
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@GeneralinUmkehr schrieb:

Zahlt ihr dann auch für den Premiumdienst? 🤔😁


Anders. Dann handelt DATEV einen Großkundenrabatt für seine Genossen aus, der aber nicht zu 100% den ursprünglichen Preis wett macht (es gibt also noch einen kleinen Aufpreis) und dann müssen in allen DATEV Anwendungen natürlich die Felder erweitert werden: Postversand Standard, Postversand Premium und Expresszustellung; die Preisliste muss um diese Services ergänzt werden = wird noch länger und alles noch viel komplizierter. 

 

So in etwa sähe wohl eine deutsche Lösung aus 😅. Und in Berlin gibt's das alles nicht. Da gibt's eine DATEV Berlin Edition ohne Porto. 

 

Solange uns der Humor 😁 nicht verlässt und keine Gefahr für Leib und Leben besteht, habe ich hier gelernt: nimm's als Comedy. Früher musste man dafür bezahlen - heute jeden Tag frei Haus 😉.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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bodensee
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Lt. @deusex kommt bei der Finanzverwaltung alles gleich an in einen Topf egal ob Belegnachreichung oder Sonstige Nachricht usw. 

 

Daher nehmen Sie einfach die So. Nachricht dort können Sie ebenfalls Belege anhängen und sind nicht auf 1000 Zeichen beschränkt. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
MichaelHuberHSP-STEUER
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@bodensee  schrieb:

Lt. @deusex kommt bei der Finanzverwaltung alles gleich an in einen Topf egal ob Belegnachreichung oder Sonstige Nachricht usw. 

 

Daher nehmen Sie einfach die So. Nachricht dort können Sie ebenfalls Belege anhängen und sind nicht auf 1000 Zeichen beschränkt. 

 


Irgend einen sinnhaften Grund wird es ja schon haben dass es zwei Kommunikationswege mit 

SONSTIGER NACHRICHT
und

BELEGNACHREICHUNG gibt


Warum der eine 10.000 und der andere 1.000 Zeichen erlaubt bleibt das große Geheimnis 🙂

 

 

Wäre schön wenn sich DATEV dazu mal äußert ob:

a.) die 1.000,00 Zeichen ein Problem der ELSTER Schnittstelle ist
b.) man mit der Finanzverwaltung das Gespräch suchen könnte

GeneralinUmkehr
Einsteiger
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Lt. @deusex kommt bei der Finanzverwaltung alles gleich an in einen Topf egal ob Belegnachreichung oder Sonstige Nachricht usw. 

 

Bitte bitte sagt mir jetzt noch, dass das sowieso alles ausgedruckt wird. Von der Poststelle, die das dann per Hauspost verteilt. 

 

Anders. Dann handelt DATEV einen Großkundenrabatt für seine Genossen aus, der aber nicht zu 100% den ursprünglichen Preis wett macht (es gibt also noch einen kleinen Aufpreis) und dann müssen in allen DATEV Anwendungen natürlich die Felder erweitert werden: Postversand Standard, Postversand Premium und Expresszustellung; die Preisliste muss um diese Services ergänzt werden = wird noch länger und alles noch viel komplizierter. 

Du malst den Teufel an die Wand. Damit die Preisliste noch 3 Seiten länger und unverständlicher wird. Ohne Galgenhumor ginge da gar nichts mehr. 🤐

metalposaunist
Unerreicht
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Hey, die Girls von Wir lieben Steuern sind bald beim BGH. Ich habe schon nachgefragt, ob die da auch WLAN schon kennen 😂. Bin gespannt, was die uns berichten und ob das BGH bis dahin schnell alle Papierakten verschwinden lässt 😋

 


@GeneralinUmkehr schrieb:

Du malst den Teufel an die Wand.


sounds good 😈 mit Odin sympathisiere ich mehr als mit Gott 😜.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 29 von 41
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@MichaelHuberHSP-STEUER  schrieb:

 

 

Wäre schön wenn sich DATEV dazu mal äußert ob:

a.) die 1.000,00 Zeichen ein Problem der ELSTER Schnittstelle ist


Ich bin zwar nicht DATEV - ich habe aber mal in ELSTER Online geguckt. Wenn ich dort eine "Belegnachreichung" anlege, habe ich auch nur 1.000 Zeichen Text zur Verfügung:

 

Uwe_Lutz_0-1701115659668.png

 

 

Wenn es Erläuterungen zu den nachgereichten Belegen benötigt, nutzen wir auch die Sonstige Nachricht. Da hat sich das Finanzamt bisher nicht drüber beschwert und es wirkte auch nicht so, als würde dies dadurch länger dauern.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Thomas_Kahl
Meister
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Oder .... man betrachtet die Belegnachreichungsfunktion nur als Equivalent des Briefumschlages und macht ein Anschreiben dazu, welches man dann als Anhang beifügt. Hat auch noch die Vorteile, dass man seinen Briefkopf verwenden kann und Briefvorlagen. Ist aber natürlich etwas mehr Arbeit, als den Text nur in der Übermittlungsmaske zu erfassen.

MfG
T.Kahl
40
letzte Antwort am 27.02.2024 20:08:55 von theo
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