"Ach ja: und dazwischen war Weihnachten. Da hat der AN seine Urlaubstage genommen, also hatte keine Krankmeldung." Das war bei uns in einem Fall ebenfalls so. Der erste 6-Wochenzeitraum war um, dann hatte die MAin 2 Tage Urlaub und ist am folgenden Montag zur Arbeit erschienen, um mitzuteilen, dass mit einer neuen Krankheit langfristig ausfällt, war also diesen Tag nicht krankgeschrieben, hat aber auch nicht gearbeitet. Die Geschäftsführerin hat sowohl mit der MAin als auch mit der Krankenkasse geklärt, dass ein einheitlicher Verhinderungsfall vorliegt und es ist von beiden so akzeptiert worden.
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