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Pfändung aussetzen

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letzte Antwort am 30.07.2021 12:48:39 von sue
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nadineteuscher
Einsteiger
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Nachricht 1 von 6
323 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

bei unserem Mitarbeiter werden seit Jahren monatlich Pfändungen abgerechnet.

Nun kam ein Schreiben des Insolvenzverwalters, dass ab sofort keine Pfändungen mehr abgerechnet werden dürfen, sondern ab Zugang der neuen Bankverbindung (liegt noch nicht vor) an ihn überwiesen werden müssen.

 

Wir hinterlege ich das in DATEV Lohn und Gehalt?

 

nadineteuscher
Einsteiger
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Nachricht 2 von 6
302 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

jetzt liegt die Bankverbindung vor.

Muss ich jetzt bei jeder Pfändung die Bankverbindung des Insolvenzverwalters hinterlegen.

Oder alle Pfändungen auf 0,00 € setzen und eine neue mit der Gesamtsumme erstellen?

 

 

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sue
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 6
285 Mal angesehen

Wenn es sich - wie ich aus dem Sachverhalt entnehme - um eine Verbraucherinsolvenz handelt, alle "alten" Pfändungen auf "letzter abzurechnender Monat" bspw. Juni 2021 setzen (wenn das der letzte Monat war) und eine neue Pfändung ab Juli 2021 einrichten und Verbraucherinsolvenz anhaken. Ein Betrag braucht hier dann nicht hinterlegt zu werden.

 

Dann sollte es funktionieren. Dazu vorab diesen Mitarbeiten schon richtig abrechnen, damit die Auswertung "Pfändung" vorliegt und überprüft werden kann, ggf. dann die LA wieder löschen.

nadineteuscher
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 6
252 Mal angesehen

Vielen Dank für deine Antwort.

Es handelt sich um keine Verbraucherinsolvenz, es sollen jetzt nur die Pfändungen, die bisher einzeln abgerechnet wurden (an die verschiedenen Gläubiger) gesammelt an einen Insolvenzverwalter abgeführt werden.

 

Muss ich da auch alle auf "letzter abzurechnender Monat" auf Juni setzen?

Oder kann ich auch einfach bei allen die Bankverbindung des Insolvenzverwalters hinterlegen?

Oder muss, wie du beschrieben hast, dann eine neue Pfändung angelegt werden? - Warum wird hier dann kein Betrag benötigt?

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 5 von 6
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Wo soll denn ein Insolvenzverwalter herkommen, wenn es keine Insolvenz gibt beim Arbeitnehmer?

LG
VM
sue
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 6
205 Mal angesehen

Es handelt sich um keine Verbraucherinsolvenz, es sollen jetzt nur die Pfändungen, die bisher einzeln abgerechnet wurden (an die verschiedenen Gläubiger) gesammelt an einen Insolvenzverwalter abgeführt werden.

Was für eine Rechtsgrundlage soll es dafür denn geben? Da könnte ja jeder kommen. Ohne die Rechtsgrundlagen dafür, würde ich niemandem Geld überweisen.

 

 

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letzte Antwort am 30.07.2021 12:48:39 von sue
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