Ich musste 2 Tage im Februar mit dem Ausfallschlüssel PK abrechnen, leider im Abstand von 2 Monaten: Punkt 1: Kalendereintrag PK 06.02.2019 (in Lohnabrechnung März 2019): 1.451,99 brutto......das Entgelt-Ergebnis € 145,20 = 10% vom brutto keine Ahnung wie das kommt...... Punkt 2: Kalendereintag PK 07.02.2019 (in Lohnabrechnung Mai 2019): 1.451,99 brutto....... das Entgelt-Ergebnis € 48,40 (1.451,99 durch 30 Tage = € 48,40) hört sich besser an....:-) Hallo, das entspricht der unter Mandantenstammdaten unter Abrechnungsparametern von DATEV voreingestellten Formel: geteilt durch 30 Kalendertage X zu bezahlende Kalendertage 1 Fehltag im Februar: 1451,99 : 30 x 27 zu bezahlende Kalendertage = 1306,80 => Differenz 145,20 2 Fehltage im Februar : 1451,99 : 30 x 26 zu bezahlende Kalendertage = 1258,40 => Differenz 193,60 Ob diese Formel bei Ihnen/Ihrem Mandanten anzuwenden ist, ergibt sich wohl aus Arbeits-/Tarifverträgen. (Sie ist über das Kalenderjahr betrachtet jedoch die teuerste Variante für den Arbeitgeber) Viele Grüße
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