ich kenne die Problematik ebenfalls und würde mich auch hier über mehr Information von Seiten der DATEV freuen. ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass wir die Mandate, welche DUO nutzen möchten grundsätzlich auf eine eigene Unterberaternummer laufen lassen und zwar genau wegen der guten Abgrenzung und dass kein Fehler beim Rechtefreigeben passiert. Hierzu musste ich mir die erforderlichen Folgeauswirkungen erst mühsam aneignen. Teils, weil Fehler passiert sind und man dann darauf gestoßen ist, dass man hier noch tätig werden muss, teils, weil Zusammenhänge in der Kanzlei nicht mehr funktioniert haben wie z.B. die Weitergabe des Buchungsbeleges aus dem Lohn. Ich würde mir ebenso wie Herr Hofmeister wünschen, dass es eine Art Checkliste gibt, die diese Nebenschauplätze zumindest anschneidet. Größtes Thema und Problem aus unserer Sicht, ist die Nicht-Nennung von entstehenden Kosten, wenn man alle Anwendungen auf die Unterberaternummer zieht. Konkret: man stellt den Mandant auf mM um und ordnet Rewe und DUO der Unterberaternummer zu. Wegen der Rechteverwaltung bei den Smartcards üblich. Um aber gleichzeitig Lohn nutzen zu können, müsste man auch diese auf die Unterberaternummer ziehen. Aber ACHTUNG: ab diesem Zeitpunkt werden nicht nur die Rewe-Kosten dem Mandanten berechnet, sondern auch die Lohnkosten. Außer man hat vorher beim mM entsprechende Resorts ausgeklammert. Aber wenn man das nicht dauern macht, kann man hier schnell hineintappen und der Mandant fragt dann, warum er plötzlich alle DATEV-Kosten alleine trägt und wir immer noch genausoviel Geld von ihm haben wollen wie vorher...
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