Moin,
wir haben einen Mandanten, der mit seinem Einzelunternehmen von uns betreut wird. Gleichzeitig hat er mit seiner Lebensgefährtin (keine Ehe!) eine GmbH, welche von ihrem Steuerberater betreut wird. (einen Beraterwechsel zieht sie nicht in Betracht!)
Wenn er für beide Unternehmen DUO nutzen will, kann er das mit einem Midentity? Und reicht dann einmal DUO und er legt da mehrere Unternehmen an? Und funktioniert es, dass wir dann den Bestand des EU sehen und der andere Berater auch nur auf die GmbH zugreifen kann?
Danke für Infos!
Liebe Grüße
Manuela Jachert
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Der StB der GmbH kann seiner (externen) Karte ein Zugriffrecht auf die Beraternummer der GmbH geben.
Dok.-Nr.: 0908710
m.E. kann man EINEM Berater den Zugriff erlauben, aber der HAUPT-Berater unter dessen Mitgliedsnummer praktisch die Unterberaternummer läuft sieht alles.
Wenn Sie wirklich zwei getrennte Bereiche wollen, wird nichts an einem weiterer DUO-Programm bzw. einer weiterer Unterberaternummer vorbeigehen.
Davon bin ich ausgegangen. Jeder Berater stellt eine Unterberaternummer bereit.
GmbH hat UB1 (Berater1)
Einzelunternehmen hat UB2 (Berater2)
Berater1 hat Zugriff auf GmbH.
Berater2 hat Zugriff auf Einzelunterhehmen.
Berater1 ermöglicht den Zugriff auf UB1 für die Smartcard der UB2.
ja, aber zwei Unterberaternummern bedeuten zwingend zwei mal DUO und zwei mal Kosten.
man könnte andernfalls beide KRWE-bestände auf einer Unterberaternummer laufen lassen und den Zugriff erlauben. Dann kann m.E. aber nicht gebucht werden.
...also Frau Mjachert es wird also darauf hinauslaufen, dass sie das ordnungsbegriffstechnisch und beratertechnisch trennen müssen...
Wenn er für beide Unternehmen DUO nutzen will, kann er das mit einem Midentity?
Ja, aber dieser muss in den Administrationsbereich des Steuerberaters der Frau gelangen und von dieser zusätzlich administriert werden. Siehe 1.Antwort von mkinzler
Dok.-Nr.: 0908710
Und reicht dann einmal DUO und er legt da mehrere Unternehmen an?
Nein. Jeder Steuerberater kann nur seine Mandanten administrieren, d.h. der StB der Frau und Sie benötigen jeweils einen DUO-Vertrag mit Ihrem Mandanten. Es wäre hierfür nötig, dass ein Steuerberater sein Mandat in Form der mandantengenutzten Beraternummer bei einem anderen Steuerberater verwalten lässt. Dies ist meines Erachtens unvereinbar mit vielen rechtlichen Vorgaben.
Und funktioniert es, dass wir dann den Bestand des EU sehen und der andere Berater auch nur auf die GmbH zugreifen kann?
Ihr Mandant sieht dann beide Unternehmen, Sie und der StB der Frau nur jeweils seine Mandanten. Abweichende Konstellationen sind per Administration und SmartCard-Zuordnungen jedoch möglich, siehe 2. Antwort von mkinzler
@mapex : Warum schließen Sie aus, dass das Buchen nicht möglich ist, wenn beide unter der gleichen mandantengenutzten Beraternummer wären? Einzige Voraussetzungen sind hierfür, dass die Ordnungsbegriffe DUO-Bestand = ReWe-Bestand und die entsprechenden Rechte für die Ordnungsbegriffe auf der SmartCard vorhanden sind.
MfG
Tobias Ettl
@mapex : Warum schließen Sie aus, dass das Buchen nicht möglich ist, wenn beide unter der gleichen mandantengenutzten Beraternummer wären? Einzige Voraussetzungen sind hierfür, dass die Ordnungsbegriffe DUO-Bestand = ReWe-Bestand und die entsprechenden Rechte für die Ordnungsbegriffe auf der SmartCard vorhanden sind.
vielleicht vertue ich mich da, aber der mandantenbestand müsste doch in DUO unter der mandantengenutzten beraternummer in der mitgliedschaft EINES beraters laufen.
wie soll dann der ZWEITE berater an den buchungsbestand des anderen beraters kommen? ja okay, durch bestandsübertrag und und und, aber das gibt glaube ich zu viel ducheinander. außerdem würde ich als berater nr. 1 nicht wollen, dass ein anderer berater einen rewe-bestand in meiner mitgliedschaft führt und der DUO-bestand wiederum vom mandanten betreut wird.
viele köche verderben den brei...
Die beiden Bestände können unterschiedliche Berater haben. Die eine Smartcard hat zusätzlich das Recht auf den Bestand des anderen Beraters (Unterberaternummer) zuzugreifen.
Jeder StB sieht so nur den Fall, für den er das Mandant hat. Mandant (Mann) sieht beide Fälle mit seiner einen Smartcard.
Hallo Herr Ammon,
jetzt habe ich Sie verstanden. Sie meinten es geht technisch aber organisatorisch ist davon abzuraten - sehe ich genauso. Der die Buchhaltung betreut benötigt die Hoheit über die Unterberaternummer des Mandanten, anderen kann lesender Zugriff gegeben werden.
Aber ich bin mir sicher wir würden eine "aufwändigere" Konstellation zusammen auch gut betreuen können 😉
MfG
Tobias Ettl
Der Zugriff kann in der Rechteverwaltung online weiter auf die eine Mandatennummer beschränkt werden.
Die beiden Berater haben ja jeweils die Hohheit auf "ihre" Unterberaternummern. Der Berater haben keinen Zugriff auf die andere (Unter-)Beraternummer.
das setzt aber 2 duo-verträge voraus
Natürlich. Pro Berater einer.
Ich bedanke mich schon mal für die Antworten! Genau die Bedenken und Probleme, die hier geäußert wurden, habe ich auch gesehen und dem Mandanten auch gesagt, dass das wohl nichts wird.
Mal abwarten, wie es da weitergeht. Wir haben auf jeden Fall für unser EU DUO eingerichtet und wenn der Mandant das gut findet, kann er ja den Berater seiner Frau nerven diesbezüglich 😉
Grüße
Manuela Jachert
Hallo in die Runde,
auch wenn die letzte Antwort in diesem Beitrag aus dem letzten Jahr stammt, erlauben Sie mir bitte folgende ergänzende Frage:
Ist es möglich, im Zusammenspiel mit DATEV Belegtransfer und einem (1) mIDentity-Stick mehrere Unternehmen, die von unterschiedlichen Steuerberatern betreut werden, abzubilden?
So dass der Belegtransfer beispielsweise 2 Verzeichnisse - "Rechnungseingang Unternehmen 1" und "Rechnungseingang Unternehmen 2" überwacht, und Unternehmen 1 durch StB 1 und Unternehmen 2 durch StB 2 betreut werden.
Ich hatte im Hinterkopf, dass dies technisch möglich ist - bin aber nach der Lektüre dieses Beitrags nicht ganz sicher, ob ich es richtig in Erinnerung habe, dass es funktioniert? 🙂
Hallo,
der mIDentity benötigt hierzu mitgliedschaftsübergreifende Berechtigungen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Zugriff auf Daten im Rechenzentrum gewährleisten für ein anderes DATEV-Mitglied
Guten Morgen, ist es also möglich das der 1. Berater Unternehmen Online einrichtet und ein weiterer Berater DUO nutzen kann für den Bereich Lohn und Gehalt ( Vorerfassung und Auswertungen Personalwirtschaft?
Hallo,
bitte wenden Sie sich hierzu an den Service (0911 - 319 33 621 oder per Servicekontakt online), damit wir Sie individuell beraten können.
Danke &
Sehr geehrter Kollege,
ich habe ein ähnliches Problem, wie von Ihnen beschrieben. Haben Sie eine praktikable Lösung gefunden? Können zwei Berater auf einen UO-Mandanten zugreifen? Meine Kollegin wird die Lohnabrechnung mit Ihrer eigenen Kanzleisoftware machen. Ich behalte das FiBu-Mandat. Kann die Kollegin auf die digitale Personalakte zugreifen und diese in ihrem LODAS pflegen, wenn ich im selben UO-Bestand buche?
Sie können mich auch gerne anrufen: 06146-5159054. Danke!
Beste Grüße
Ingrid Richter