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Datev Export

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letzte Antwort am 14.02.2022 10:45:04 von martinkolberg
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Chefe321
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Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig. Ein Kunde möchte gerne, das Exporte aus unserem Programm nicht festgeschrieben exportiert werden sondern als 0 = Nicht festgeschrieben um noch Änderungen durchführen zu können.

Ist das nach Einführung der TSE überhaupt noch zulässig oder sollte man seine Finger davon lassen? 

Vielen Dank für euere Antworten

 

Chefe321

mapex
Fachmann
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was heißt kunde? und wieso hat er interesse daran?

 

wenn sie im haus die buchhaltung machen, dann sollte diese garantieren, dass diese nicht mehr verändert werden kann. erläutern sie doch mal das beziehungsverhältnis zwischen ihnen und dem kunden. in welcher geschäftsbeziehung stehen sie denn bzw.  was machen sie für ihn?

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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Chefe321
Beginner
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Sorry, es handelt sich um den Steuerberater des Kunden und wir Exportieren die Umsätze und Zahlungen aus unserer Hotelsoftware, das er in sein Datev-Programm einlesen kann. Und der Steuerberater hätte nun gerne  das wir den Export als nicht festgeschrieben liefern, so das er noch etwas ändern kann und nicht stornieren muss. Wir sind jetzt aber unsicher, da unsere Software an eine TSE angeschlossen ist und es somit zu Ungleichheiten zwischen unseren Daten und die des Steuerberater kommen kann. 

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mapex
Fachmann
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Nachricht 4 von 6
345 Mal angesehen

das "problem" kenne ich nur zu gut. als steuerberater möchte man möglichst viel spielraum, um die gelieferten daten möglichts zeitunaufwendig nachbearbeiten zu können. wir gehen davon aus, dass die kontierung beim kunden nicht zu 100% perfekt ist und deshalb gibt es eigentlich nur zwei wege:

 

entweder der mandant (in ihrem fall der kunde) liefert einwandfreie daten und man muss nix machen oder man lässt sich gerne rohdaten liefern, die man einspielen aber nachbearbeiten kann.

 

soviel aus sicht des steuerberaters.

 

ABER: aus sich der GOBD und ihren ansprüchen, diese gesetzlichen vorgaben zu erfüllen sowie der tatsache, dass es aufgrund der TSE tatsächlich zu ungereimtheiten kommen kann, müssen sie darauf achten, zu gewährleisten, dass die kassendaten den gesetzlichen vorschriften entsprechen.

 

wenn es also möglich ist, daten zu exportieren, ohne dass dadurch die integrität der kassendaten und deren gesetzliche standhaltung leidet, dann kann man das befürworten.

 

wenn durch den ausschluss der festschreibung insgesamt die kasse nicht mehr GOBD-fähig ist, ist das keine option, sondern der StB muss nachbessern.

 

hier würde man eigentlich grundsätzlich empfehlen wollen, dass der StB mit dem Kunden die gelieferten Daten analysiert und versucht die Fehler an der Quelle abzustellen. also z.B. falsch hinterlegte Konten, Umsatzsteuerschlüssel oder Kassenvorgänge beim Kunden zu optimieren.

 

Bei Datenströmen sollte darauf geachtet werden, dass nicht am Ende korrekturen erfolgen, sondern bereits von Beginn an möglichst fehlerfrei geliefert wird.

 

das kostet aber den StB und den Kunden Zeit und deshab versucht man halt immer den weg des geringsten widerstands zu gehen. dies ist aber nicht immer gesetzlich einwandfrei.

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
Chefe321
Beginner
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich werde mit beiden Parteien sprechen wie es am besten laufen kann.

 

Vielen Dank

 

Chefe321

martinkolberg
Meister
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Es gibt das Herkunftszeichen.
Füllen Sie es mit "SV", dann kann man später sehen, wenn Buchungssätze verändert wurden.
Eine Änderung in der Kanzlei ändert dieses Zeichen zu "RE".

Diesen Uralt- Standard gab es bereits lange vor der Thematik. festschreibe- Kennzeichen.

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letzte Antwort am 14.02.2022 10:45:04 von martinkolberg
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