Ich halte den Fall b) mit einem Auszahlungsbetrag i.H. von 100,00€ allerdings für falsch, da die Kleinunternehmerregelung eindeutig nur davon spricht, dass die enthaltene Umsatzsteuer 19€ nicht offen ausgewiesen werden darf und nicht erhoben wird. Der Auszahlungsbetrag ist somit in beiden Fällen 119,00€. Sie schreiben es im Prinzip doch selbst "nicht offen ausgewiesen" und "nicht erhoben". Mit welcher Begründung sollen jetzt 19 % mehr abgerechnet werden?! Aber unabhängig davon wird es eine zivilrechtliche Vereinbarung geben in der sinngemäß stehen wird: "Wir verpflichten uns, 100,00 Euro zu zahlen ggf. zzgl. gesetzlicher USt". Der der Kleinunternehmer keine USt ausweisen und erheben darf, darf er eben nicht 19 % drauf schlagen. Der Fragebogen soll jetzt nur abklären, in welcher Form die Gutschrift erstellt werden muss. Ihr Gedankengang wäre korrekt, wenn es eine Bruttovereinbarung wäre z.B. bei einem Kunden der keinen Vorsteuerabzug hat. Die Vereinbarung würde lauten: Wir verpflichten uns, 119,00 Euro ggf. inklusive gesetzlicher USt zu zahlen." Beste Grüße Stefan
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