Schöner Fall, hatte ich noch nicht. Ich glaube das geht auch nicht so einfach. Ich habe drei Ideen: 1. Ich würde es aber vermutlich so regeln, WENN sich Kind 1 und 2 grün sind. Die Anschrift der Beraternummer auf eines der Kinder ändern und das gibt dann den Brief vom anderen Kind weiter. Vllt. regelt ein Kind federführend alles. Ggf. mit einer Art formlosen Einverständniserklärung absichern lassen. (Bei Erbfällen bei Banken gibt es oft eine handelnde Person, die dann eine Vollmacht der anderen erhält und alles alleine regeln darf.) Wenn die E-Mail-Adressen zur Registrierung unterschiedlich sind, sollte es ja auch kein Sicherheitsproblem bei den Zugängen geben. Mit dem Schreiben von Kind 2 kann Kind 1 dann nix anfangen. 2. Adresse der Beraternummer auf die Kanzlei ändern, Briefe an euch schicken lassen und diese dann von euch aus an die Adressen der Kinder senden. Dann wieder die Beraternummernadresse ändern. Am sinnvollsten auf eines der Kinder, wenn die Mutter sowieso nicht geschäftsfähig ist. 3. Ansonsten - je nachdem wie schnell die DATEV versendet: Adresse auf Kind 1 ändern, Kind 1 Brief bestellen. Dann Adresse auf Kind 2 ändern, Kind 2 Brief bestellen. Ich vermute aber, dass die Adresse beim Zeitpunkt des Versands herangezogen wird und nicht bei Bestellung. Das wäre dann ein Zeitverzug, vermutlich mehrerer Tage. Und ob das überhaupt klappt?
... Mehr anzeigen