@BB66119 schrieb: Hallo zusammen, wir bekommen in 2026 ein Neumandat (GP Ärzte). Hier sollen wir in Unternehmen online, gemäß der von der Praxis geprüften, hochgeladenen Eingangsrechnungen, den Zahlungsverkehr für den Mandanten vornehmen. Moin, mein erster Gedanke: Wild. Mein zweiter Gedanke: Wieso will der Mandant das und wieso mach ihr das? Verantwortlichkeiten über fristgerecht bezahlte Rechnungen an den Steuerberater abdrücken? Oder dürfen die Buchaltungsvorbereitenden Mitarbeitenden die Banken nicht sehen? Und der Dritte: Wie lasst ihr euch das vergüten? Ist das Erledigen des Zahlungsverkehrs durch euch günstiger, als das Erledigen des Zahlungsverkehrs durch die Buchführungsvorbereitenden Mitarbeitenden auf Mandantenseite? Hat hier jemand Erfahrungswerte? Was spricht dafür, was dagegen? Prinzipiell würde ich ja sagen, dass wir den Zahlungsverkehr bis zur Freigabe an die Bank übernehmen können. Erfahrungen gibt es auf unsere Seite keine, weil wir keine Mandantenarbeit erledigen. Wie soll denn hier der Ablauf sein? Belegfreigabe durch Mandanten und ihr bearbeitet die Belege und übergebt die Überweisungen an Bank online? Inkl. Überwachung der Rechnungsliste? Lest ihr euch dann jeden Beleg ganz genau durch um festzustellen, ob da überhaupt überwiesen werden muss? Die meisten Mandanten wissen auf Anhieb, ob ihr Beleg per Lastschrift bezahlt wird oder nicht. Wieso nutzt der Mandant keine Lastschriften, wenn ihm Überweisungen scheinbar lästig sind? Anscheinend möchte man aber, dass wir auch die Zahlungen zum Fälligkeitstermin an die Bank senden. Hierfür benötigen wir ja eine Vollmacht. Wie ist dies zu regeln? Hier müssten dann ja die SmartCards der Mitarbeiter bei uns in der Kanzlei, welche diese Arbeiten erledigen sollen, entsprechende Rechte erhalten. Eure Mitarbeitenden brauchen nicht nur eine Vollmacht und einen Online Banking Zugang zu den entsprechenden Konten bei den Banken, sie müssen natürlich auch die entsprechenden Rechte für Bank online beim Mandanten administriert bekommen. Bedenkt bitte auch, wenn es mehrere Bankkonten sind, muss auch immer klar sein, von welchem Konto was überwiesen werden darf. Wenn ich an meine Zahnärztin denke hat die z.B. ein extra Konto fürs Labor. Und: Siehst du eine Bank, siehst du alle - was auf eurer Seiter vermutlich nicht problematisch sein dürfte. Und vllt. noch ein Gedanke: Was passiert denn, wenn - wieso auch immer - eine Überweisung zu spät oder gar nicht rausgeht? Wer "haftet"? Wer zahlt ggf. angefallene Mahngebühren? Liebste Grüße
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