@seb_ms schrieb: @durchschnittsbenutzer schrieb: § 147 AO sagt doch nicht aus, dass im Steuerbüro aufbewahrt werden muss ... Das sehe ich auch so. Daten exportieren (Mandatswechsel: Buchungen mit Belegbildern exportieren - DATEV Hilfe-Center). Auf geeignetem Transportmedium der Geschäftsführung (oder deren Rechtsnachfolger) zukommen lassen. Fertig. Ja das dachte ich auch. Dem Mandanten die Wahl lassen -> Entweder Archivierung zahlen oder wir exportieren alles und stellen es dem Mandanten zur Verfügung. Das hatte ich hier auch Mal irgendwo so gelesen und fand das gut. Haben wir bei einem Mandanten so auch durchgezogen. Da ich (bzw. wir) uns aber mit der Löschung von Daten außerhalb gesetzlicher Fristen einfach schwer tun, habe ich nachgefragt. Mir gefällt das auch nicht. Und jetzt lese ich eure Antworten und bin wieder unsicher 😂. Nur weil man die Daten im RZ löscht, nachdem man dem Mandanten diese zur Verfügung gestellt hat (DVD/Export), heißt es ja nicht, dass man Sie lokal auf dem Server auch löschen muss. Somit wäre das Aufbewahren und mögliche Herausgeben trotzdem gewährleistet Ja korrekt, aber mit zunehmendem Einsatz von DUO sind ja dann auch die Belege und Belegverknüpfungen fott. Ich will ja nicht auf ewig 3,74 für Belege online zahlen. Dasselbe gilt für im RZ gespeicherte Kontoumsätze, die verursachen 1,33 EUR/Monat.
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