Ein Kollege hat heute auch versucht eine Arbeitsbescheinigung „zwischendurch“ abzurufen. (Austritt Ende Dezember). Hat nicht funktioniert-nur Fehlerprotokolle. Alle waren natürlich ratlos. Es hat ja immer ohne Probleme funktioniert. Ich finde es nicht kundenorientiert, dass die Datev sowas ändert und es nicht kommuniziert. So haben wir unnötig Zeit investiert mit der Fehlersuche. Was soll diese Umstellung? Es ist doch an der Tagesordnung dass gekündigte Mitarbeiter (zB mit drei Monaten Kündigungsfrist) sofort zum Arbeitsamt gehen und dort gleich die Aufforderung für die Arbeitsbescheinigung mitbekommen. Das wird in der nächsten Zeit große Diskussionen mit Mandanten geben. Warum lässt denn das SV-Meldeportal vorzeitige Arbeitsbescheinigungen zu wenn die Arbeitsämter das angeblich ablehnen???
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