Das ist für mich etwas viel „durcheinander“ geschrieben. ich würde eins nach dem anderen prüfen (lassen) bzw. abhaken 1. ist der MA tatsächlich als Hauptberuflich Selbständig in der KV und PV zu sehen? Das kann nur seine (letzte) gesetzliche Krankenkassen prüfen und entscheiden. 2. ist entschieden das er Hauptberuflich selbstständig ist darf er keinen sv- und steuerfreien Zuschuss zur KV und PV vom Arbeitgeber erhalten. (Natürlich dann auch nicht für Kinder). Im Arbeitsvertrag kann ein Zuschuss vereinbart werden - dann Sv- u. Steuerpflichtiger Arbeitslohn 3. ist er nicht Hauptberuflich selbstständig ist die Mehrfachbeschäftigung zu prüfen. Hat er andere SV-Pflichtige Beschäftigungen ? Kommen diese Beschäftigungen zusammen über die JAE? Wenn nicht : gesetzliche Krankenkasse oder befreien lassen. Das muss der Arbeitnehmer dann mit der KV klären - da ist der Arbeitgeber raus Habe ich alles bedacht liebe Kollegen ? Sonst bitte Korrektur
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