Wir bekommen Auflistungen der Arbeitgeber oder Nachweise. Das ist dem Mandanten freigestellt . wir benötigen ja auch die genauen Angaben (Name, Geburtsdatum) für die Überwachung.der Altersfrist 25 Jahre durch Lodas. Ich habe große Mandaten die lieber Listen führen und uns diese schicken. Das ist dann deren Verantwortung. Ich bin der Meinung dass ich das den Mandanten nicht vorschreiben darf solange es gesetzlich konform ist Bezüglich der Programmierung der Datev ist meiner Meinung nach auf das gesetzlich abzustellen. Darum halte ich es für korrekt den Haken nicht automatisch zu setzten . weil eben kein Nachweis erforderlich ist zur Zeit . Egal was die Kanzleien umsetzen
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