Der Mandant möchte nach dem Abrechnungslauf, aber noch im selben Monat einen Mitarbeiter als Krank in der Ab- und Anwesenheiten eintragen. Hier kommt dann immer die Fehlermeldung, dass die Ab- und Anwesenheiten im aktuellen Abrechnungsmonat liegen müssen. Auch hier muss der Mandant also die Fehlzeit wieder über eine extra E-Mail an die Kanzlei senden und die Kanzlei trägt die Fehlzeit ein und es wird rückwirkend abgerechnet und z.B. die U1 berechnet.
Gibt es hier eine Möglichkeit, dass trotzdem der Mandant das eintragen kann? Habe ich da etwas übersehen? Oder wird das erst möglich sein, wenn es die Kalender-Funktion gibt? Es kommt ja regelmäßig vor, das Abwesenheiten erst nach Abrechnungslauf gemeldet werden.
Abwesenheiten können für den bereits abgerechneten Monat nicht erfasst werden.
Genau wie generell Bewegdaten für den Vormonat . Das funktioniert auch nicht
Ich weiß gerade nicht wie es mit Stammdatenänderungen für den Vormonat ist zB rückwirkende Gehaltserhöhungen.
Aber ich vermute dass das auch nicht möglich ist.
Ich kann das überhaupt nicht verstehen, da wir als Kanzlei das ja auch rückwirkend eingeben können.
Kann mir hier DATEV sagen, ob das überhaupt vorgesehen ist und wenn ja, wann es umgesetzt wird?