Der Mandant möchte nach dem Abrechnungslauf, aber noch im selben Monat einen Mitarbeiter als Krank in der Ab- und Anwesenheiten eintragen. Hier kommt dann immer die Fehlermeldung, dass die Ab- und Anwesenheiten im aktuellen Abrechnungsmonat liegen müssen. Auch hier muss der Mandant also die Fehlzeit wieder über eine extra E-Mail an die Kanzlei senden und die Kanzlei trägt die Fehlzeit ein und es wird rückwirkend abgerechnet und z.B. die U1 berechnet. Gibt es hier eine Möglichkeit, dass trotzdem der Mandant das eintragen kann? Habe ich da etwas übersehen? Oder wird das erst möglich sein, wenn es die Kalender-Funktion gibt? Es kommt ja regelmäßig vor, das Abwesenheiten erst nach Abrechnungslauf gemeldet werden.
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