Ich gehe davon aus, dass Sie von der Befreiungsmöglichkeit von der Dame bei der DBV erfahren haben? Die müssen nicht unbedingt richtig liegen. Dies würde ich mit einer gesetzlichen Krankenkasse klären, zudem kann eine private Kasse nicht über die Befreiung in der gesetzlichen Entscheiden, das muss dann eine gesetzliche Kasse tun. Mich macht das ganze skeptisch, denn ein dualer Student ist zu handhaben wie ein Azubi oder normaler Mitarbeiter. SV Pflicht in allen Zweigen. Da dies eine eigene SV-pflichtige Beschäftigung darstellt muss er sich selbst versichern. Und damit entfällt auch die private Krankenversicherung, es sei denn er kommt mit seinem Gehalt über die Jahresentgeltgrenze.
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