Hallo liebe Community,
folgender Sachverhalt:
Dualer Student ab 01.08.26 ist privat familienversichert.
Hier konnte ich schon klären, dass er sich von der gesetzlichen KV befreien lassen kann, für die Zeit des Studiums.
Jetzt ist aber die Frage, wohin führe ich die RV und AV Beiträge ab?
Der MA hatte bisher ja noch keine gesetzliche Krankenkasse.
Dann soll er sich eine KK aussuchen, wenn er bisher nie eine hatte.
Ich würde die Krankenkasse nehmen, die auch über den Befreiungsantrag für die KV entschieden hat/entscheidet.
Die Dame von der DBV (um die handelt es sich) hat mir erklärt, dass er den Antrag bei denen stellt, also bei der privaten Krankenversicherung?!?!?
Für die Gehaltsabrechnung wird zwingend eine gesetzliche Krankenkasse benötigt.
Der Mitarbeiter muss eine wählen.
Welcher Antrag? Das er von der PKV befreit ist? Dieser Antrag hat mit der Erstellung der Gehaltsabrechnung nichts zu tun .
Ich gehe davon aus, dass Sie von der Befreiungsmöglichkeit von der Dame bei der DBV erfahren haben?
Die müssen nicht unbedingt richtig liegen. Dies würde ich mit einer gesetzlichen Krankenkasse klären, zudem kann eine private Kasse nicht über die Befreiung in der gesetzlichen Entscheiden, das muss dann eine gesetzliche Kasse tun.
Mich macht das ganze skeptisch, denn ein dualer Student ist zu handhaben wie ein Azubi oder normaler Mitarbeiter.
SV Pflicht in allen Zweigen. Da dies eine eigene SV-pflichtige Beschäftigung darstellt muss er sich selbst versichern. Und damit entfällt auch die private Krankenversicherung, es sei denn er kommt mit seinem Gehalt über die Jahresentgeltgrenze.
Die private KV ist nicht berechtigt eine Befreiung von der gesetzlichen KV zu bescheinigen.
Der duale Student muss eine gesetzliche Krankenversicherung wählen . Hierhin werden die gesetzlichen Beiträge zur KV, PV, RV und AV abgeführt
Die private Krankenversicherung ist nur bei Überschreitung der JAE möglich. Das würde ich bei einem dualem Studenten ausschließen. Er ist pflichtversichert in allen Zweigen