@quantenjoe schrieb: Ich hatte die VDB immer so verstanden, die Freigabe von der Finanzbehörde wird dort dokumentiert und umgekehrt darf der Sachbearbeiter darauf hin die diversen Abrufe machen. Hat aber nichts mit einer Empfangsvollmacht zu tun. Die Löschung in der VDB bedeutet nur, man darf die Abrufe nicht mehr machen. Aber das hat halt nichts mit der Empfangsvollmacht zu tun. Sprich, die Empfangsvollmacht muss beim Finanzamt gekündigt werden. Sorry , das war Nachdenken beim Schreiben, Ein Satz hätte gereicht. QJ Die VDB regelt auch die Empfangsvollmacht. Einmal eine Vollmacht dort eingetragen, gelten die entsprechenden Felder die man ausgefüllt hat. Man schickt ja keine extra Papiervollmacht ans FA. Somit sollte es auch ausreichen, die Vollmacht einfach zu löschen. Eventuell mal beim FA anrufen, was dort schief gelaufen ist.
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