abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Geldeschenk zum Abschied eines Arbeitnehmers

1
letzte Antwort am 16.04.2026 16:15:00 von mick
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Matthias1965
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
235 Mal angesehen

Hallo Datev Community,

 

ein Arbeitnehmer tritt aus der Firma aus und bekommt vom Arbeitgeber zum Abschied eine Abschiedskarte mit einem 100 € Geldschein (Bargeld) geschenkt. Das Geld wird aus der Kasse der Firma genommen.

 

Muss das Bargeld steuerlich über den Lohn abgerechnet werden? Wenn ja, mit welcher Lohnart (Nettolohnart) wird das abgerechnet? Oder handelt es sich um eine nicht abzugsfähige Betriebsausgabe? Wie würde die abgerechnet werden (z. B. Nebenbuchführung und mit welchem Steuersatz)? 

 

Hinweis, übernommen aus 02/2024 summa summarum, zum Thema Arbeitsentgelt und Verbeitragung von Abschiedsgeschenken: Das Abschiedsgeschenk ist keine Gegenleistung für eine konktret erbrachte Arbeitsleistung aus dem Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis.

mick
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
220 Mal angesehen

Bargeld ist immer Arbeitslohn und muss entsprechend versteuert und verbeitragt werden. Anders wäre es, wenn es ein 100 € Gutschein gewesen wäre.

 

Als Lohnart würde ich eine Nettolohnart nehmen, die es auf Brutto hochrechnet.

1
letzte Antwort am 16.04.2026 16:15:00 von mick
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage