Hallo Datev Community,
ein Arbeitnehmer tritt aus der Firma aus und bekommt vom Arbeitgeber zum Abschied eine Abschiedskarte mit einem 100 € Geldschein (Bargeld) geschenkt. Das Geld wird aus der Kasse der Firma genommen.
Muss das Bargeld steuerlich über den Lohn abgerechnet werden? Wenn ja, mit welcher Lohnart (Nettolohnart) wird das abgerechnet? Oder handelt es sich um eine nicht abzugsfähige Betriebsausgabe? Wie würde die abgerechnet werden (z. B. Nebenbuchführung und mit welchem Steuersatz)?
Hinweis, übernommen aus 02/2024 summa summarum, zum Thema Arbeitsentgelt und Verbeitragung von Abschiedsgeschenken: Das Abschiedsgeschenk ist keine Gegenleistung für eine konktret erbrachte Arbeitsleistung aus dem Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bargeld ist immer Arbeitslohn und muss entsprechend versteuert und verbeitragt werden. Anders wäre es, wenn es ein 100 € Gutschein gewesen wäre.
Als Lohnart würde ich eine Nettolohnart nehmen, die es auf Brutto hochrechnet.