Liebe Kollegen mit Kfz-Reparaturwerkstätten, wenn eine inländische Kfz-Reparaturwerkstatt an einen EU-Ausland -Unternehmer Reparaturleistungen erbringt sind diese (unter Vorlage der UStID-Nr.) nicht im Inland sondern im EU-Ausland steuerbar. Wenn das ausländische Unternehmen aber auch Betriebsstätten im Inland hat, die ausländische UStID-Nr. angibt, bekannt ist, dass das Fahrzeug zwar eine ausländische Zulassung hat aber eigentlich in Deutschland rumfährt – könnte es Probleme geben, die innergemeinschaftliche Leistung nachzuweisen? In der Literatur habe ich etwas vom Abstellen auf das Zulassungsland des Fahrzeugs oder Bestätigung des Abnehmers, dass die Leistung für die ausländische Betriebsstätte erbracht wurde, gefunden. Wie löst ihr diesen Sachverhalt in der Praxis? Gibt es weitere Fundstellen? Vielen Dank im Voraus!
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