Der Satzungsänderung wurde im 2.Anlauf zugestimmt und wozu dies notwendig war und auf welches Ziel diese gerichtet ist, war noch nie ein Geheimnis! Der DATEV hier den schwarzen Peter zuzuschieben ist unfein. Es gibt bereits heute solche Anbieter, die die einfachen Fälle abwickeln. Da kann die DATEV ausnahmsweise nichts für die technische Plattformentwicklung am Markt und will hier den Genossen den Mehrwert bieten, dass "Selbstdeklarationen" über eine Plattformlösung der DATEV durchgeführt werden. Diesen Gedanken unterstütze ich und bedanke mich bei der DATEV, dass dieses Thema ernst genommen wurde. Spannend sehe ich hier nur, welche Fälle die DATEV hier mit anbieten will und abdecken will. Die existierenden Lösungen sind noch sehr auf Single-Arbeitnehmer ausgelegt ohne weitere Sachverhalte(V+V, Ausland, etc.) Gehen Sie bitte nicht davon aus, dass Ihr Mandant 2020 über einen Browser die ESt comfort Lösung nutzt, sondern hier einen Assistenten mit Fragen durchläuft und wenn er eine Frage für z.B. V+V beantwortet, wird ihm ein DATEV Steuerberater vorgeschlagen. Dank der Digitalisierung verändert sich der Berufstand, diese Entwicklung gehört meines Erachtens dazu und man sollte sich diesen Möglichkeiten und Entwicklungen nicht verschließen. Erst die Zeit wird es zeigen ob es notwendig war die Satzung so anzupassen... MfG Tobias Ettl
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