Hallo,
wie geht ihr vor bei §4 (3) Rechner, die kein OPOS buchen?
Hiermit ist die Vorgehensweise bei UNO gefragt..
Hallo Frau Kilic,
damit das funktioniert, müsste der Mandant (wie vorher auch im Papierordner) die Belege den Bankkontoumsätzen zuordnen. Wenn Sie dann die Bankdaten buchen, hängt der Beleg dran und wird auch angezeigt.
Sofern er über Unternehmen online auch bezahlt, sollte er zumindest dort die Geschäftspartnerstammdaten pflegen, um sich die ständige Eingabe der Daten zu sparen. M.M.n. sollten dann auch die Belege automatisch zugeordnet sein.
Grüße
Manuela Jachert
Wir buchen Sie mit OPOS 😉
MfG
Tobias Ettl
Hallo Frau Kilic,
wir buchen auch bei Gewinnermittlungsfällen nach § 4 Abs. 3 EStG bei DUO mit OPOS. In der Lerndatei in Rewe können Sie dann z. B. alle Kundenrechnungen dem Debitor 10000 zuordnen.
Gruß
Ralf Blum