Liebe Community,
die bisherigen Diskussionen zu diesem Thema sind schon etwas veraltet und nicht wirklich zielführend. Also hier nochmal konkret:
Gibt es Anwender von Unternehmen online, die nicht OPOS buchen?
Gibt es sinnvolle Lösungen hierzu?
Hallo Herr Bach,
ja die gibt es, aber nur wenn der Mandant die Rechnungen zu den Kontoauszügen sortiert.
Ansonsten werde bei uns alle über OPOS gebucht.
Gruß
Hallo Herr Bach,
es hängt alles vom Mandanten ab. Wenn er mitspielt und alle Kontoumsätze mit den Belegen verknüpft, funktioniert DUO einwandfrei. Ansonsten OPOS.
Gruß
Wir setzen Unternehmen Online zwar überwiegend bei Mandanten mit OPOS-Buchhaltung(dann idR. in der Bearbeitungsform erweitert), aber durchaus auch bei kleinen Einnahmen-Überschuss-Rechnern ein. Bei der letztgenannten Gruppe und auch bei kleinen bilanzierenden Mandanten, bei denen unterjährig nicht abgegrenzt und nur nach Zahlungsfluss gebucht wird, gehen wir folgendermaßen vor:
Wir haben damit bislang gute Erfahrungen gemacht. Uns fehlt lediglich die Funktion, dass der Mandant bei dem Erfassen seiner Belege in der Bearbeitungsform Standard auch ein Sachkonto angeben kann (so wie es in der Bearbeitungsform erweitert möglich ist).
Damit könnte die Buchhaltung in Kanzleirechnungswesen fast vollständig automatisiert werden. Das Gegenkonto ist immer die Bank und das Sachkonto könnte über die genannte Information aus der Belegerfassung herangezogen werden.
Zusätzlich zu den bereits genannten Antworten: Die Verbuchung der digitalen Belege aus DUO ohne Bank über das Konto #1371 (SKR03).
Unternehmen online ist auch ohne OPOS nutzbar. Die Zuordnung des Belegs zum Kontoauszug ist dann notwendig. Das wurde bereits erwähnt.
Bezahlt der Mandant die Rechnungen auch über Unternehmen online, dann ordnet UO den Beleg automatisch der Kontobewegung zu. Der Mandant hat dann keinen Mehraufwand.
Dem Mandanten sollte empfohlen werden die Rechnungen gleich über Unternehmen online zu bezahlen.
Für den Berater gibt es den weiteren Vorteil, dass Sammelzahlungen automatisch in der Buchhaltung aufgelöst werden können.
Hallo Herr Herrmann,
hier könnte Ihr Mandant die Eintragung über das Feld "Notiz" machen, dann sollten Sie beim Buchen dies im geöffneten Beleg auch sehen können.
Gruß
...das ist m. E. keine echte Alternative. Zum einen sind die Notizen zum Beleg beim Buchen der Kontoumsätze nicht sichtbar. Zum anderen ist dem Fibu-Sachbarbeiter das Konto bekannt. Es geht ja nur um die Frage der Automatisierung und hier wäre das keine Unterstützung, da das Feld "Konto" nicht vorbelegt wird.
Wir haben damit bislang gute Erfahrungen gemacht. Uns fehlt lediglich die Funktion, dass der Mandant bei dem Erfassen seiner Belege in der Bearbeitungsform Standard auch ein Sachkonto angeben kann (so wie es in der Bearbeitungsform erweitert möglich ist).
Damit könnte die Buchhaltung in Kanzleirechnungswesen fast vollständig automatisiert werden. Das Gegenkonto ist immer die Bank und das Sachkonto könnte über die genannte Information aus der Belegerfassung herangezogen werden.
Ich finde die Funktion, dass der Mandant ein Sachkonto angeben kann, bei dem von Ihnen beschriebenen Vorgehen verzichtbar. Um eine möglichst große Automatisierung der Buchhaltung hinzubekommen, wird bei uns die Lerndatei der Bank gut gepflegt. Das führt dazu, dass bei den meisten Mandanten die Zuordnung zu den Sachkonten sehr gut funktioniert. Ich habe hier sogar schon Monate gehabt, mit einer Zuordnungsquote von 100%.
Gibt es Anwender von Unternehmen online, die nicht OPOS buchen?
Ja gibt es.
Gibt es sinnvolle Lösungen hierzu?
Ja, einfach OPOS buchen wie die anderen auch. Dank den Automatiken im Rechnungswesen sehe ich keinen zeitlichen Nachteil beim Buchen. Wir hatten erst die 4/3-Rechner auf der Lösung mit Bank und DUO, stellen diese aber wieder auf das ordentliche buchen um. Ich denke man muss sich von Jahr zu Jahr immer mehr von den "klassischen" Buchhaltungsansätzen lösen und immer mehr versuchen auf einen Standardfall zurückgreifen.
MfG
Tobias Ettl
Hallo Herr Bach,
ja - das funktioniert. Was uns aber stört ist folgende Einschränkung in UO:
Mit anderen Worten: ohne Vorkontierung klappt das auch ohne Opos. Mit Vorkontierung geht es m.E. für einen vernünftigen Ablauf systembedingt gar nicht ohne Opos - und das sollte geändert werden. Die Daten werden nicht konsequent weitergereicht (ja - ich kenne die alternativen Vorschläge die Kontierung z.b. als Notiz oder Ware/Leistung zu hinterlegen).
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
Für kleine EÜR-Mandanten, die ihre Buchhaltung ohne Buchhaltungserfahrung weitestgehend selbst erledigen wollen, "missbrauchen" wir neuerdings Kassenbuch online. Der Mandant scannt die Belege ein und kann dann die Ein- und Ausgaben - nach erstmaligem Einpflegen der wichtigsten Ein- und Ausgaben mit Buchungstext und Kontonummer - die Buchhaltung fast alleine buchen. Das klappt bisher auch bei nicht buchhaltungserfahrenen Mandanten ganz gut.
Umfangreichere Buchhaltungen - auch EÜR - werden aber auch bei uns über OPOS gebucht, da nur ganz wenige Mandanten Lust dazu haben, die Belege den Zahlungen zuzuordnen und die Belegzuordnung während der Zahlungsbuchung deutlich länger dauert als die OPOS-Buchung mit hervorragender Trefferquote bei den Zahlungen.
Vor dem Hintergrund des Fibu-Automaten ist die OPOS-Buchung sowieso alternativlos.
Grüße aus Stuttgart
Martin Kramer
Guten Morgen Herr Bach,
ja, wir nutzen DUO auch für Mandanten ohne OPOS. Der Mandant lädt die Belege hoch und anschließend werden die digitalen Belege in der Finanzbuchhaltung mit den entsprechenden Buchungssätzen in den Bank- oder Kassenbuchungen verknüpft. Die Archivierung der Belege liegt bei DATEV, Abschlussbearbeiter können auf die verknüpften Belege zugreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Fuhrmann
Hallo Herr Kramer,
Umfangreichere Buchhaltungen - auch EÜR - werden aber auch bei uns über OPOS gebucht, da nur ganz wenige Mandanten Lust dazu haben, die Belege den Zahlungen zuzuordnen und die Belegzuordnung während der Zahlungsbuchung deutlich länger dauert als die OPOS-Buchung mit hervorragender Trefferquote bei den Zahlungen.
Vor dem Hintergrund des Fibu-Automaten ist die OPOS-Buchung sowieso alternativlos.
das sehe ich genauso! Jede (zumindest digitale) Buchhaltung sollte OPOS nutzen.
Für kleine EÜR-Mandanten, die ihre Buchhaltung ohne Buchhaltungserfahrung weitestgehend selbst erledigen wollen, "missbrauchen" wir neuerdings Kassenbuch online. Der Mandant scannt die Belege ein und kann dann die Ein- und Ausgaben - nach erstmaligem Einpflegen der wichtigsten Ein- und Ausgaben mit Buchungstext und Kontonummer - die Buchhaltung fast alleine buchen. Das klappt bisher auch bei nicht buchhaltungserfahrenen Mandanten ganz gut.
Funktioniert das nicht mindestens genauso gut im Modus erweitert? Welchen Vorteil hat hier die Nutzung des Kassenbuchs im Vergleich zu den Rechnungsbüchern? Über die Rechnungsbücher könnten auch noch weitere Funktionen abgebildet werden(Zahlung, OPOS-Verwaltung) über das Kassenbuch definitiv nicht. Haben Sie sich hier bewusst gegen die Rechnungsbücher und für das Kassenbuch entschieden?
MfG
Tobias Ettl
Bei offenen Kreditoren landen diese alle unter Wareneingang als minus Verb. L+L. Wie wird dies gelöst?
Ja das ist eine gute Frage, die mich auch interessieren würde. Wir hatten übrigens deswegen auch schon Rückfragen vom Finanzamt, dass es bei 4/3-Rechnern ja keine Forderungen u. Verbindlichkeiten geben darf...
Dafür gibt es ab 2019 die Konten 1692 bzw. 1693 (SKR 03). Vgl. Info-Datenbank, Dok.-Nr. 0906049.
Funktioniert das nicht mindestens genauso gut im Modus erweitert? Welchen Vorteil hat hier die Nutzung des Kassenbuchs im Vergleich zu den Rechnungsbüchern? Über die Rechnungsbücher könnten auch noch weitere Funktionen abgebildet werden(Zahlung, OPOS-Verwaltung) über das Kassenbuch definitiv nicht. Haben Sie sich hier bewusst gegen die Rechnungsbücher und für das Kassenbuch entschieden?
Ein bewusste Entscheidung gegen die Rechnungsbücher war es definitiv nicht, da ich diese bisher nicht genutzt habe. Das werde ich jetzt erst einmal nachholen .
Irgendwie ist OPOS bei EÜR kein Fisch und kein Fleisch.
Na ja, nicht jeder Mandant ist gleich; es gibt auch Vegetarier 😉
Ernsthaft: Kleine EÜR (nur) mit Bank Online und digitalem Beleg, größere EÜR mit Standard (oder Erweitert) und damit OPOS.
Ein Grund für OPOS bei EÜR kann der Vorsteuerabzug sein: Rechnung im Dezember, Bezahlung im Folgejahr. VoSt wäre im Vorjahr, wird häufig aber erst bei Bezahlung geltend gemacht. Wenn ich jetzt ein lästiger Prüfer wäre würde ich hoffe, dass das Vorjahr nicht mehr änderbar ist (Frist abgelaufen).
Naja, auch Vegetarier müssen halt jetzt Fleisch essen 😉
ich sehe die Krücke der Belegzuordnung mit der Bank in keinem Fall einer OPOS-Funktion mit digitalem Buchen gleichgestellt. Die "Ausrede" es ist ja nur ein kleiner Fall hilft da bei mir auch nicht ;-). Die Standard OPOS-Verbuchungsmethode ist in jeder Prozessabbildung performanter egal ob Fleisch, Fisch oder Käse...
Liebe Grüße
Tobias Ettl
Und auch kleine Mandanten mögen es wenn Sie eine OPOS Liste bekommen.