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UNO: bei §4 (3) EStG - wie vorgehen?

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letzte Antwort am 10.04.2019 15:48:00 von blum
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aysenur
Aufsteiger
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Hallo,

wie geht ihr vor bei §4 (3) Rechner, die kein OPOS buchen?

Hiermit ist die Vorgehensweise bei UNO gefragt..

Liebe Grüße
mjachert
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 5
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Hallo Frau Kilic,

damit das funktioniert, müsste der Mandant (wie vorher auch im Papierordner) die Belege den Bankkontoumsätzen zuordnen. Wenn Sie dann die Bankdaten buchen, hängt der Beleg dran und wird auch angezeigt.

Sofern er über Unternehmen online auch bezahlt, sollte er zumindest dort die Geschäftspartnerstammdaten pflegen, um sich die ständige Eingabe der Daten zu sparen. M.M.n. sollten dann auch die Belege automatisch zugeordnet sein.

Grüße

Manuela Jachert

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stefans
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 5
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Moin Moin,

schauen Sie mal hier: Unternehmen online ohne OPOS sinnvoll?

Beste Grüße

Stefan

Tobias_Ettl
Erfahrener
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Nachricht 4 von 5
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Wir buchen Sie mit OPOS 😉

MfG

Tobias Ettl

#sendepause MfG Tobias Ettl
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blum
Experte
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Nachricht 5 von 5
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Hallo Frau Kilic,

wir buchen auch bei Gewinnermittlungsfällen nach § 4 Abs. 3 EStG bei DUO mit OPOS. In der Lerndatei in Rewe können Sie dann z. B. alle Kundenrechnungen dem Debitor 10000 zuordnen.

Gruß


Ralf Blum

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letzte Antwort am 10.04.2019 15:48:00 von blum
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