Wir diskutierten heute gerade (DATEV-Seminar), ob aus DUO auch mehrere Belege (im Dutzend und mehr) als Email versendet werden können (warum auch immer man das als Mandant auch möchte).
Auf eine Lösung kamen wir dann nicht.
Geht das nun etwa gar nicht?
Danke für Feedback!
Hallo Herr Hofmeister,
das geht m. E. nicht (ebenso wenig wie das massenhafte lokale Speichern der Belegbilder).
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Sie meinen Belege aus dem Posteingang DUO und nicht die Belege aus Auftragswesen Online?
Guten Abend Herr Wielgoß,
ja, die Funktionen lassen diese Option scheinbar nicht zu.
Hintergrund: Mandant möchte (das geht ja schon) im Rahmen der Bearbeitung auf Lieferantenrechnungen zugreifen und diese dann wieder intern per Mail weiterleiten. Das soll allerdings z.B. für einen Lieferanten "auf einmal" erfolgen. Das geht scheinbar nicht. Deswegen kam dann die Frage in die Runde. Und von dort dann hierher. Wohin auch sonst...
Vielen Dank für Ihre Antwort!
VG
Andreas Hofmeister
Ja, Ausschließlich DUO. Ob Posteingang oder später dann im Standardaufbewahrungsregister, ist zweitrangig.
Nein, kein Auftragswesen.
VG, Andreas Hofmeister
Hallo Herr Hofmeister,
warum sollte dies in einem Prozess sinnvoll sein. Entweder derjenige hat selbst Zugriff auf DUO und kann dort die Belege einsehen oder es gibt einen vorgeschalteten Workflow via CANDIS, FLOWWER etc. um die Rechnungsprüfung etc. abzubilden. Warum ein versenden der Belegbilder intern per Mail sinnvoll ist und dass es hier unbedingt DUO benötigt um hier einen Mehrwert zu erzielen, erschließt sich mir nicht.
Was war der Hintergrund zur Diskussion?
MfG
Tobias Ettl
Guten Morgen Herr Ettl,
eine Teilnehmerin stellte diese Frage. Meine Reaktion darauf entsprach ansatzweise der von Ihnen aufgeführten Argumente.
Der Mandant wünschte das wohl so. Na klar, das geht auch anders. Ist dann halt "ein wenig" Überzeugungsarbeit. Dachte ich.
Aber: es sollen wohl auch nur ausgewählte Belege (Lieferant xxxxx) zu sehen sein. Und nicht alle. Und MA 2 des Mandanten dann nur Belege des Kunden (yyyyyy).
Das also zum Hintergrund der Frage.
Danke aber für Ihre kritische Anmerkung.
VG,
Andreas Hofmeister
Besten Dank für die Erläuterung. So einen Hintergrund habe ich mir gedacht 😉
DUO ist halt kein DMS und für (jetzt) 10,50 EUR netto plus Belegarchiv für mein empfinden auch gut platziert mit dem Preis und Funktionsumfang. Dass man mit der Umsetzung eines solchen Produktes Begehrlichkeiten weckt ist gewünscht, aber diese Begehrlichkeiten können meist nur durch eigene Programmlösungen befriedet werden und nicht über DUO abgebildet werden. Wir hatten mal komplizierte Freigabeprozesse mit dem Mandanten über DUO abgebildet, mit dem Ergebnis, dass dieser Prozess nur noch in der alten Welt von DUO möglich war und der Mandant sich eine DMS-Lösung intern angeschafft hat mit der Abkündigung von der "alten Welt" im DUO.
Ich sehe es als schmalen Grad, welche Verbiegungen DUO und DATEV hier noch mitmachen muss und welche nicht. Für mein empfinden wäre es wünschenswert einen Freigabeprozess mit Rechtestrukturen über DUO abbilden zu können, dann halte ich aber den Preis für zu gering.
Als Workaround für den Prozess gibt es sicherlich viele Wege, die man im Detail nutzen könnte, hier ist dann die Phantasie bei der Mandantenbetreuung gefragt.
MfG
Tobias Ettl
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die meisten Mandanten von Online-/Cloud-Lösungen noch viel mehr Komfort und Features erwarten als von InHouse-Lösungen ("da im Internet ja doch alles noch viel einfacher, größer, schneller, automatischer, leistungsfähiger und preiswerter ist und die tollsten Möglichkeiten sind nur wenige Klicks entfernt").
Diesen 'Zahn' sollte man den Mandanten schon frühzeitig 'ziehen'.
VG
Michael Vogtsburger
Trotzdem: Danke für die sachliche Darlegung der Hintergründe und auch das Aufzeigen neuer Hinweise.
Ich hoffe, meine Nachbarin liest auch mit, ich habe ihr die Community als nette Hilfe für solche Fälle empfohlen!
Zumindest diesen Nebeneffekt hatte die Frage in die Runde...
Klasse Hilfe, freihof, wie ja auch schon anderer Stelle bemerkt.
Sonnige Grüße aus dem Rheinland.
A. Hofmeister