Hallo Community, in 01.2016 hat unsere Kanzlei eine Prüfungsanordnung für 17 Mandanten erhalten. Der SV Prüfer wollte im April für eine Woche in der Kanzlei die Prüfung durchführen und hatte bereits mit der Anordnung alle Mindestlohnstundenzettel, etc angeordnet. Weiterhin hatte der Prüfer einen größeren Bildschirm gefordert. Dies hat den Hintergrund, dass wir in der Vergangenheit alle LuG Auswertungen als pdf exportiert hatten und ihm diese mit unserem Kanzlei-Notebook zur Verfügung gestellt haben.... Vor diesem Hintergrund haben wir eine euBP angemeldet. Vom Prüfer wurden uns diesbezüglich u.a. folgende Probleme aufgezeichnet: 1) euBP Prüfungen gehen nur bei Unternehmern mit max. 20 Arbeitnehmern 2) Alle anderen angeforderten Daten müssten bis zum Prüfungsbeginn per Email übersendet werden. 3) Nur pdf Dokumente / keine Office Dokumente (dt. RV arbeitet mit Excel 2005...)/Emails dürfen eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Es wurde bei uns der Eindruck erweckt, dass die Prüfung im Amt nicht gewünscht ist... Auf Grund dieser Auskünfte des Prüfers haben wir uns an die Vorgesetzte gewendet. Es wurde zugegeben, dass kaum Erfahrungen in Bezug mit dieser Art von Prüfungen bestehen. Es wurde sich darauf geeinigt, dass nur die SuSa Listen vorab per Email übersendet werden und die Daten zum Prüfungsbeginn ebenfalls über DATEV bereitgestellt werden. Dies ist geschehen. In der Prüfungswoche haben wir vom Prüfer keine Reaktion erhalten. Ab und zu meldet sich der Prüfer und fordert einzelne Verträge, Stundenzettel o.ä. an. Danach trudeln Prüfungsberichte ein. Die Prüfung ist nun bei max. 50% der Mandanten abgeschlossen und dauert noch an... soviel zur (alltäglichen) Praxis in Zeiten des Umstiegs in die digitale Welt !
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