Hallo @Alina2 , die Frage habe ich mir auch gestellt und habe ich der Hilfe auch nichts dazu gefunden. Ich gehe allerdings davon aus, dass die Hinterlegung einer Email-Adresse in der Vollmachtsdatenbank (unter Kanzlei verwalten/Bekanntgabeadressen verwalten/Bescheidbekanngabe in elektronische Form) nicht dazu führt, dass sämtliche Steuerbescheide für Mandanten aus der Vollmachtsdatenbank dann elektronisch bekannt gegeben werden. Dies muss m.E. explizit in den Steuerprogrammen genehmigt/freigegeben werden. Ich habe dort eine Mailadresse hinterlegt und warte nun ab, ob ich irgendwann mal eine Mail bekomme, in der ich drauf hingewiesen werde, dass ich irgendwo ein elektronisches Schreiben zu einer Wirtschafts-ID abrufen kann......
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