Hallo community, folgender EST Sachverhalt:
Ehegatten sind beide am 30.06.24 aus Kirche ausgetreten. Sachverhalt wurde in ESt wie folgt erfasst:
In der ESt-Berechnungsliste verringert sich die KiSt. Im ESt Bescheid wurden die Austritte nicht berücksichtigt.
Laut Freizeichnungsdokument wurden für beide jedoch 12 Monate Kirche (falsch) an FA übertragen.... Programmfehler oder mein Fehler?:
VG HM
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo HM,
du hättest die Religionszugehörigkeit zum 31.12.2024 als konfessionslos erfassen müssen.
Die restlichen Eingaben, also der Austritt zum 30.06.2024 und bis dahin evangelisch waren korrekt.
Aber so generierst du ja eine Religionszugehörigkeit per 31.12.2024 immer noch als evangelisch.
VG
Hallo,
Hier ist die Religion (evangelisch) falsch eingetragen:
im Feld Religion zum 31.12.2024 muss die gültige Religion nach dem Austritt eingetragen werden. Hier also konfessionslos.
Vorsicht !
Ab 2024 haben sich die erforderlichen Eintragungen zur Religionszugehörigkeit im Formular geändert: 😉
DATEV Hilfe-Center - Änderungen im Veranlagungszeitraum 2024
Es hätte also im Formular unter "Religion zum 31.12.2024/Todestag" eingetragen werden müssen: "konfessionslos".
In den zusätzlichen Angaben ist das Ende der Kirchensteuerpflicht zum 30.06.2024 und die bisherige Religionszugehörigkeit evangelisch zu erfassen.
Hallo @Diederich @stbak @ziwa ,
danke für die Hilfe. Also mein Fehler.
Trotzdem wundert es mich, dass trotz meiner (falschen/widersprüchlichen) Eintragungen im Programm, in der Berechnungsliste die geminderte KiSt (nur für 6 Monate) berechnet/ausgewiesen.
Dem Finanzamt werden aber an Hand der elektronischen Erklärung durch die DATEV 12 Monate übermittelt.
Das ist m.E. ein Widerspruch im Programm.