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Kirchenaustritt in ESt-Programm erfasst - Laut FA und Freizeichnungsdokument nicht übermittelt

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letzte Antwort am 20.08.2025 13:24:01 von hm
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hm
Erfahrener
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Nachricht 1 von 5
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Hallo community, folgender EST Sachverhalt:

 

Ehegatten sind beide am 30.06.24 aus Kirche ausgetreten. Sachverhalt wurde in ESt wie folgt erfasst:

 

 

hm_0-1755685586657.png

 

hm_1-1755685612226.png

 

In der ESt-Berechnungsliste verringert sich die KiSt. Im ESt Bescheid wurden die Austritte nicht berücksichtigt.

 

Laut Freizeichnungsdokument wurden für beide jedoch 12 Monate Kirche (falsch) an FA übertragen....  Programmfehler oder mein Fehler?:

 

  

hm_2-1755685744614.png

 

VG HM

 

ziwa
Beginner
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Nachricht 2 von 5
91 Mal angesehen

Hallo HM,

 

du hättest die Religionszugehörigkeit zum 31.12.2024 als konfessionslos erfassen müssen.

Die restlichen Eingaben, also der Austritt zum 30.06.2024 und bis dahin evangelisch waren korrekt.

 

Aber so generierst du ja eine Religionszugehörigkeit per 31.12.2024 immer noch als evangelisch.

 

VG

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stbak
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo,

 

Hier ist die Religion (evangelisch) falsch eingetragen:

stbak_0-1755687574321.png

im Feld Religion zum 31.12.2024 muss die gültige Religion nach dem Austritt eingetragen werden. Hier also konfessionslos.

 

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Diederich
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
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Vorsicht ! 

 

Ab 2024 haben sich die erforderlichen Eintragungen zur Religionszugehörigkeit im Formular geändert: 😉

 

1.PNG

DATEV Hilfe-Center - Änderungen im Veranlagungszeitraum 2024 

 

Es hätte also im Formular unter "Religion zum 31.12.2024/Todestag" eingetragen werden müssen: "konfessionslos".

 

In den zusätzlichen Angaben ist das Ende der Kirchensteuerpflicht zum 30.06.2024 und die bisherige Religionszugehörigkeit evangelisch zu erfassen.

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hm
Erfahrener
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Nachricht 5 von 5
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Hallo @Diederich @stbak @ziwa ,

 

danke für die Hilfe. Also mein Fehler.

 

Trotzdem wundert es mich, dass trotz meiner (falschen/widersprüchlichen) Eintragungen im Programm, in der Berechnungsliste die geminderte KiSt (nur für 6 Monate) berechnet/ausgewiesen. 

 

Dem Finanzamt werden aber an Hand der elektronischen Erklärung durch die DATEV 12 Monate übermittelt.

 

Das ist m.E. ein Widerspruch im Programm. 

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letzte Antwort am 20.08.2025 13:24:01 von hm
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