@Gelöschter Nutzer, Dass die DATEV SmartCard für Berufsträger nicht für beSt nutzbar ist, liegt daran, dass der durch die Steuerberaterplattform für beSt umgesetzte Authentifizierungsprozess ausschließlich die IDs im Berufsregister der Kammern prüft. Die IDs der SmartCard für Berufsträger liegen in einer separaten Datenbank bei DATEV und werden nicht berücksichtigt. Der von den Kammern ausgegebene Kammermitgliedsausweis bzw. die Zugangskarte zur Vollmachtsdatenbank werden von DATEV im Auftrag der Kammern produziert. Über Kammermitgliedsausweis für den Versand von beSt-Nachrichten Grüße aus Nürnberg Anton Friesen DATEV eG, Service Dokumentenmanagement
... Mehr anzeigen