Guten Morgen @Michael-Renz, meine antworten auf Ihre Fragen: ABER: der Empfänger erhielt diese Nachricht nicht! --> Da benötigen wir mehr Informationen. Einfach zu sagen der Empfänger die Antwort nicht erhält ist zu wenig. Das muss ja der Empfänger prüfen also wie hat er abgerufen? COM Vibilia oder DATEV? Nutzt der Empfänger beide Varianten und vielleicht bereits im COM Vibilia die Nachricht abgerufen? Hat er eine Fehlermeldung beim Abruf erhalten? Das eine Nachricht bis jetzt nicht angekommen ist gab es bisher noch nicht. ich habe von beA eine Nachricht an meinen Kollegen und das Kanzleipostfach gesandt und auch die kamen nicht an! --> Selbe Frage wie bei Punkt 1. Generell sollte das möglich sein. Einzige Abweichung zur Beschreibung war, dass ich versucht habe die zip-Datei mit den Zertifikaten von der BStBK zu entpacken. Trotzdem ließ sich die gepackte ZIP-Datei hochladen. AUSSERDEM: (beA = DATEV Anwaltspostfach) in beA erhalte ich nach dem Versand eine Zugangsnachricht - bei beSt nicht? --> Das ist so richtig. In beSt gibt es keine Zugangsnachricht. Sie können in den Eigenschaften des Dokuments den Status der Nachricht kontrollieren. in beA wird ein Versand-/Empfangsprotokoll geführt - in beSt nicht? --> Selbe Frage wie Punkt 1 in beA kann bei Versandprozeß eine digitale Signatur angebracht werden (Vorbereitung und Versand vom Sekretariat aber Signatur durch Berufsträger) - in beSt nicht? --> Eine Signatur wird beim beSt nicht benötigt, da über die Authentifizierung mit dem Personalausweis bereits eine Verifizierung stattfindet. Es kann aber natürlich vorher auf das Dokument eine Signatur angebracht werden. Und eine Zustimmung der Kritik ist es nicht. Sie müssen uns bei einigen Fragen aber ein wenig Zeit zum Antworten lassen. Grüße aus Nürnberg Anton Friesen DATEV eG, Service Dokumentenmanagement
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