Stimme ich voll und ganz zu, das kann es nicht sein. Um der Angelegenheit die meiner Meinung nach notwendige Bedeutung zu verleihen, möchte auch ich unseren Unmut zum Ausdruck bringen. Wir als Kanzlei legen großen Wert darauf unsere Prozesse digital, nachhaltig und effizient zu gestalten. Leider ist es nicht das erste Mal, dass uns eine DATEV "Lösung" in diesem Bestreben einschränkt. Wie @depudee schon schreibt, ist es sehr schwer und unerfreulich Mandanten erklären zu müssen, weshalb wir für diese Freigabe jetzt eine separate Lösung finden müssen, während USt-Erklärungen bspw. wie geplant über das Portal freigegeben werden können... Diese Problematik besteht zudem nicht nur bei einzelveranlagten Ehegatten sondern tritt auch in unterschiedlichen Konstellationen bei betrieblichen Steuererklärungen auf. Den Slogan "digitale Kanzlei" kann man sich meiner Meinung dann auch sparen. Dieser bringt einen im Zweifel nur in Erklärungsnot, weshalb man nun etwas wieder nicht digital abschließen kann oder eine Lösung außerhalb der DATEV-Welt finden muss. Dass eine Nachbesserung ausgeschlossen wird, finde ich absolut unverschämt. Bringt ein vernünftiges Produkt auf den Markt oder bessert das halbfertige Teil konsequent nach bis es alle Anforderungen erfüllt. Wir hoffen inständig, dass diese Art von Vorgehen und die damit einhergehenden Entscheidungen seitens der DATEV überdacht werden.
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